Aktenzeichen: 56 IN 388/24
Flensburg, 14. April 2025 – Das Amtsgericht Flensburg hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPN Mühlental GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Fördepromenade 12, 24944 Flensburg, offiziell eröffnet. Der Eröffnungsbeschluss erfolgte am 14. April 2025 um 07:30 Uhr aufgrund festgestellter Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter HRA 9663 F eingetragene Schuldnerin wird vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Bauplan Nord Verwaltungsgesellschaft mbH. Diese wiederum wird durch ihren Geschäftsführer, Herrn Torsten Koch, vertreten.
Insolvenzverwalter bestellt
Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. iur. Arno Doebert, Kanzleisitz Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, bestellt. Er übernimmt ab sofort die Verwaltung und Verwertung des Vermögens der BPN Mühlental GmbH & Co. KG und vertritt die Interessen der Gläubiger.
Kontakt zum Insolvenzverwalter:
Telefon: 040 432080-0
Telefax: 040 432080-400
Aufforderung zur Forderungsanmeldung
Alle Gläubiger des Unternehmens werden aufgefordert, ihre Forderungen gemäß § 38 InsO schriftlich bis zum 30. Mai 2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Dabei sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben und möglichst durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Die Anmeldung kann auch elektronisch erfolgen, sofern der Insolvenzverwalter hierfür ein geeignetes Format und einen sicheren Übermittlungsweg bereitstellt.
Weitere Verfahrenshinweise
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Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich geführt (§ 5 Abs. 2 InsO).
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Gläubiger können bis zum 27. Juni 2025 den Forderungen anderer Gläubiger schriftlich beim Insolvenzgericht widersprechen.
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Forderungen, gegen die kein Widerspruch eingelegt wird, gelten nach Ablauf dieser Frist als festgestellt.
Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder Rechten sind dem Insolvenzverwalter ebenfalls unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die noch Verpflichtungen gegenüber der BPN Mühlental GmbH & Co. KG haben, werden aufgefordert, ab sofort ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Ausblick auf das weitere Verfahren
Der weitere Verlauf des Insolvenzverfahrens wird maßgeblich davon abhängen, ob noch verwertbare Vermögenswerte vorhanden sind und ob eine Verteilung an die Gläubiger möglich ist. Ziel des Insolvenzverwalters ist es, das verbliebene Vermögen der BPN Mühlental GmbH & Co. KG zu sichern, zu verwerten und die Gläubiger so gut wie möglich zu befriedigen.
Das Insolvenzverfahren wird beim Amtsgericht Flensburg unter dem Aktenzeichen 56 IN 388/24 geführt. Gläubiger und Geschäftspartner sollten ihre Forderungen fristgerecht anmelden und sich bei Rückfragen direkt an den Insolvenzverwalter wenden.