Aktenzeichen: 3 IN 112/25
Frankfurt (Oder), 14. April 2025 – Ein weiterer namhafter Handwerksbetrieb aus Brandenburg steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung: Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat im Verfahren über das Vermögen der Elektro Eggert GmbH & Co. KG mit Sitz in Altlandsberg, OT Bruchmühle, Am Gewerbepark 4 – 6, am 14. April 2025 die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet.
Die traditionsreiche Firma, spezialisiert auf Elektroinstallationen und Dienstleistungen rund um Elektrotechnik, befindet sich damit in einem entscheidenden Abschnitt ihres Insolvenzverfahrens.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Berliner Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, bestellt. Ihm obliegt es nun, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, die laufenden Geschäfte zu überwachen und die wirtschaftliche Lage umfassend zu prüfen.
Ab sofort dürfen Verfügungen der Elektro Eggert GmbH & Co. KG über Vermögensgegenstände – darunter auch Werte und Rechte, die sich außerhalb Deutschlands befinden – nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
Zudem sind alle Schuldner der Elektro Eggert GmbH & Co. KG, insbesondere Kunden und Geschäftspartner mit Zahlungsverpflichtungen, angewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin zu leisten. Diese dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen. Herr Laboga ist ausdrücklich ermächtigt, bestehende Forderungen und Bankguthaben der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass das verbliebene Vermögen des Unternehmens unkontrolliert abfließt oder sich weiter reduziert.
Das Gericht stützt sich dabei auf die Regelungen der Insolvenzordnung, insbesondere §§ 21 und 23 InsO, um die Interessen der Gläubiger zu schützen und eine geordnete Verfahrensabwicklung zu gewährleisten.
Für die Mitarbeiter, Gläubiger und Geschäftspartner der Elektro Eggert GmbH & Co. KG bleibt die Zukunft des Unternehmens zunächst offen. Ob eine Sanierung möglich ist oder es zu einer Abwicklung des Betriebes kommen wird, hängt nun maßgeblich von den Ergebnissen der Arbeit des vorläufigen Insolvenzverwalters ab.
Das Verfahren läuft beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) unter dem Aktenzeichen 3 IN 112/25. Weitere Entwicklungen in diesem Verfahren werden mit großem Interesse erwartet.