Aktenzeichen: 1542 IN 11887/24
München, 14. April 2025 – Das Amtsgericht München hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der OC Oldtimer Classico GmbH, Portenlängerstraße 16a, 82031 Grünwald, eine bedeutende Entscheidung getroffen: Zur Sicherung des noch vorhandenen Vermögens des Unternehmens wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 220635, wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Helm Markus. Das Unternehmen ist in der Oldtimer-Branche tätig und hat sich über Jahre hinweg einen Namen in der Restauration und im Handel mit exklusiven Fahrzeugen gemacht.
Doch die angespannte finanzielle Situation machte nun ein gerichtliches Eingreifen erforderlich.
Rechtsanwalt Stefan Strüwind als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt
Zur vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde mit Beschluss des Amtsgerichts vom 14. April 2025 um 09:00 Uhr der Münchner Rechtsanwalt Stefan Strüwind, Landsberger Straße 191, 80687 München, bestellt. Ihm obliegt es, die wirtschaftlichen Verhältnisse der OC Oldtimer Classico GmbH zu prüfen und sämtliche Maßnahmen zu treffen, um das Schuldnervermögen zu sichern.
Besonders gravierend für das Unternehmen ist die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen – einschließlich der Einziehung von Außenständen – ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO).
Schutzmaßnahmen zur Sicherung des Vermögens
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zudem befugt, das Vermögen der Schuldnerin in Besitz zu nehmen. Dazu zählt insbesondere:
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das Einziehen von Forderungen auf ein neu zu errichtendes Treuhandkonto,
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die Entgegennahme von Bankguthaben und Bargeldbeständen,
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das Verbot an sämtliche Drittschuldner (Kunden und Geschäftspartner), weiterhin an die Schuldnerin zu zahlen – Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
Durch diese Maßnahmen soll verhindert werden, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen oder sich die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin weiter verschlechtert.
Ausblick auf das weitere Verfahren
In den kommenden Wochen wird Rechtsanwalt Stefan Strüwind eingehend prüfen, ob das vorhandene Vermögen der OC Oldtimer Classico GmbH ausreicht, um zumindest die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Die Entscheidung über die tatsächliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus und wird von den Ergebnissen dieser Prüfung abhängen.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1542 IN 11887/24 geführt. Für Gläubiger, Kunden und Geschäftspartner bleibt es nun abzuwarten, ob eine Sanierung möglich ist oder eine geordnete Abwicklung des Unternehmens bevorsteht.
Der weitere Verlauf des Verfahrens wird mit großem Interesse verfolgt werden – insbesondere vor dem Hintergrund der Bedeutung des Unternehmens in der Oldtimer-Branche.