Aktenzeichen: 81 IN 19/24
Münster, 7. April 2025 – Das Amtsgericht Münster hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der BJ Invest GmbH mit Sitz in der Winterswyker Straße 5, 46354 Südlohn, eine richtungsweisende Entscheidung getroffen.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 17698 eingetragene Gesellschaft wird von ihrem Geschäftsführer Herrn Wilco Janssen, wohnhaft in Verzet 37, 7021 ER Zelhem, Niederlande, geführt.
Dem Verfahren lag ein Insolvenzantrag eines Gläubigers vom 11. März 2024 zugrunde, der am 13. März 2024 bei Gericht eingegangen war. Der Gläubiger hatte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BJ Invest GmbH beantragt, offenbar in der Hoffnung, auf diesem Wege wenigstens einen Teil seiner Forderungen realisieren zu können.
Nach eingehender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft kam das Gericht jedoch zu einem ernüchternden Ergebnis: Das vorhandene Vermögen der BJ Invest GmbH reicht nicht einmal aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Aus diesem Grund hat das Amtsgericht Münster den Eröffnungsantrag mit Beschluss vom 7. April 2025 gemäß § 26 InsO mangels Masse abgewiesen.
Damit ist das Insolvenzverfahren gegen die BJ Invest GmbH gescheitert, bevor es offiziell eröffnet werden konnte. Für die Gläubiger bedeutet dies, dass ihnen der Weg über das Insolvenzverfahren zur Durchsetzung ihrer Forderungen verschlossen bleibt. Sie sind nun darauf angewiesen, ihre Ansprüche außerhalb des Insolvenzverfahrens – etwa durch Zwangsvollstreckung – geltend zu machen, soweit überhaupt noch pfändbares Vermögen vorhanden ist.
Das Verfahren ist mit dieser Entscheidung abgeschlossen, sofern keine Rechtsmittel eingelegt werden.
Die wirtschaftliche Situation der BJ Invest GmbH stellt sich damit als äußerst angespannt dar. Das Unternehmen verfügt nicht mehr über die notwendigen Mittel, um sich einem geordneten Insolvenzverfahren zu unterziehen – ein deutliches Zeichen für die ernste Finanzlage der Gesellschaft.