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Interview: Datenschutzverstöße als Wettbewerbsverstoß – Was Unternehmen jetzt wissen müssen Ein Gespräch mit Fachanwalt für Datenschutzrecht Mike Rasch
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Interview: Datenschutzverstöße als Wettbewerbsverstoß – Was Unternehmen jetzt wissen müssen Ein Gespräch mit Fachanwalt für Datenschutzrecht Mike Rasch

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay

Frage: Herr Rasch, der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass Datenschutzverstöße von Mitbewerbern und Verbraucherschutzverbänden als wettbewerbsrechtliche Verstöße abgemahnt werden können. Wie bewerten Sie dieses Urteil?

Mike Rasch: Das Urteil hat ganz klar Signalwirkung. Es bringt eine neue Qualität in den Datenschutzvollzug. Unternehmen müssen jetzt nicht nur mit der Kontrolle durch Datenschutzbehörden rechnen, sondern auch damit, von Mitbewerbern oder Verbänden juristisch belangt zu werden – und das auf Grundlage des Wettbewerbsrechts. Das erhöht den Druck deutlich.

Frage: Können Sie das an einem praktischen Beispiel erläutern?

Mike Rasch: Nehmen wir ein Onlineunternehmen, das auf seiner Website eine fehlerhafte oder unvollständige Datenschutzerklärung hat oder Cookies ohne Zustimmung setzt. Früher wäre das ein Fall für die Datenschutzbehörde gewesen. Jetzt kann auch ein Wettbewerber sagen: „Das ist ein unlauterer Vorteil, weil ich DSGVO-konform arbeite – und du nicht.“ Und dann gibt es eine Abmahnung oder sogar eine Klage.

Frage: Ist das aus Ihrer Sicht eine gute Entwicklung?

Mike Rasch: Es ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits ist es aus Verbraucherschutzsicht begrüßenswert, weil Datenschutzrechte dadurch gestärkt werden. Andererseits steigt für Unternehmen die Abmahngefahr erheblich. Und wie wir alle wissen, gibt es auch im Wettbewerbsrecht leider Akteure, die gezielt nach Fehlern suchen, um sie auszunutzen.

Frage: Welche Risiken kommen konkret auf Unternehmen zu?

Mike Rasch: Neben möglichen Bußgeldern durch Aufsichtsbehörden drohen jetzt wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche, Vertragsstrafen, Abmahnkosten und im schlimmsten Fall sogar Schadensersatzforderungen. Diese Risiken werden oft unterschätzt, gerade von kleinen und mittleren Unternehmen.

Frage: Was raten Sie Unternehmen jetzt?

Mike Rasch: Mein Rat ist klar: Der Datenschutz muss Chefsache sein. Unternehmen sollten dringend prüfen lassen, ob ihre Datenschutzerklärungen, Cookie-Banner, Einwilligungen und Datenverarbeitungsprozesse rechtskonform sind. Es reicht nicht, Muster aus dem Internet zu übernehmen. Eine individuelle Datenschutzstrategie ist heute Pflicht – nicht Kür.

Frage: Gilt das Urteil auch rückwirkend?

Mike Rasch: Das Urteil schafft keine neue Rechtslage, sondern klärt eine bislang offene Frage – mit Rückwirkung. Das bedeutet, dass auch frühere Verstöße nun zur Zielscheibe werden können, wenn sie noch nicht verjährt sind. Unternehmen sollten deshalb auch ihre bisherigen Praktiken unter die Lupe nehmen.

Frage: Wie sehen Sie die Zukunft? Müssen wir mit mehr solcher Verfahren rechnen?

Mike Rasch: Definitiv. Ich rechne mit einer Zunahme von Abmahnungen und Klagen – gerade bei größeren Plattformen und im Onlinehandel. Aber auch kleinere Anbieter sollten sich nicht in Sicherheit wiegen. Der Datenschutz ist endgültig im Wettbewerbsrecht angekommen – das zeigt dieses Urteil sehr deutlich.

Frage: Herr Rasch, vielen Dank für das Gespräch.

Mike Rasch: Sehr gerne.

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