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Staatsanwaltschaft Göttingen

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Göttingen

Strafvollstreckungsverfahren gegen Sony Manuel Weiß, geb. am 10.02.1993

Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

403 Js 35573/​22

In einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Göttingen,

Az: 403 Js 35573/​22

gegen
– Sony Manuel Weiß, geb. 10.02.1993

Kuhlenstraße 31 A, 32427 Minden –

wegen Computerbetruges in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten in 20 Fällen, sowie Betruges in 6 Fällen, ist durch Urteil des Amtsgerichts Duderstadt vom 29.05.2024 nach den von dem Gericht getroffenen Feststellungen aus den von der Verurteilten begangenen Taten ein Anspruch auf Wertersatz für die Tatverletzten entstanden.

Um dem Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von insgesamt 16.805,63 EUR gegen den Verurteilten angeordnet.

Die Geschädigten können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Göttingen zu dem o.g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO). Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der eventuell beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates. Es wird gebeten von Sachstandsanfragen abzusehen, da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist. Der Staatsanwaltschaft ist es zudem nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Göttingen, den 08.04.2025

 

gez. Knauft, Rechtspflegerin

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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