Staatsanwaltschaft Leipzig
Strafvollstreckungsverfahren gegen Fabian Mucke – Benachrichtigung
gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung
605 Js 50006/15
In einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig, Az: 605 Js 50006/15, gegen Fabian Mucke – geboren am 03.03.1986 – u. a. wegen Betruges in 13 Fällen, des versuchten Betruges und des Computerbetruges in 7 Fällen ist durch Urteil des Amtsgerichtes Leipzig vom 29.05.2019, Az.: 204 Ls 605 Js 50006/15, unter Einbeziehung des Strafbefehls des Amtsgerichtes Bitterfeld-Wolfen vom 16.04.2018, Az.: 6 Cs 293 Js 3860/17, nach den von dem Gericht getroffenen Feststellungen aus den von der Verurteilten begangenen Taten ein Anspruch auf Wertersatz für die Tatverletzten entstanden.
1. Feststellungen aus 605 Js 50006/15
Der Verurteilte veräußerte im Zeitraum vom 18.08.2015 bis 11.07.2017 Waren über die Plattformen ebay-Kleinanzeigen, ebay und Shpock, ohne diese nach Gelderhalt zu versenden. Dadurch entstanden den nachfolgenden Tatverletzten entsprechende Schäden:
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Annika Engstfeld, Kierspe, 565 € |
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Julia Hafner, Gamp (Österreich), 620 € |
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Ingeborg Paulus, Berglicht, 580 € |
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Sandra Ettenreich, Ingolstadt, 565 € |
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Vivien Niemann, Waghäusel, 600 € |
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Abdullah Polat, unbekannter Aufenthalt (zuletzt Dortmund), 1100 € |
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Gergana Georgieva, unbekannter Aufenthalt in Bulgarien, 1200 € |
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Hans Heisinger, Windeck, 250 € |
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Franz Bichlmaier, Mühldorf, 400 € |
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Oliver Fricke, Hildesheim, 525 € |
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Heiko Baier, Diespeck, 910 € |
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Jan Stangwald, Landsberg, 550 € |
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Carina Schattner, Großwilfersdorf (Österreich), 300 € |
Der Verurteilte bestellte unter missbräuchlicher Verwendung der Kreditkartendaten des Gerd Ewald Wilhelm Dehnert aus Ballrechten-Dottingen am 01.02.2016 Waren im Wert von 1043,54 €, ohne diese zu bezahlen. Dadurch entstanden Herrn Dehnert entsprechende Schäden.
Im Zeitraum vom 28.03.2016 bis 02.04.2016 erlangte der Verurteilte unter missbräuchlicher Verwendung der von der Commerzbank ausgegebenen Mastercard 5232248100091382 Dienstleistungen, ohne hierfür zu bezahlen. Der Commerzbank entstand ein Schaden in Höhe von 211 €.
Am 05.05.2016 bestellte der Verurteilte bei der Firma Modellsport Schweighofer Waren im Wert von 599 € unter missbräuchlicher Verwendung der Kreditkartendaten des Geschädigten Richard Konrad Sylvester Apprich aus Teisendorf. Dadurch entstand Herrn Apprich ein entsprechender Schaden. Der Geschädigte ist am 07.10.2024 verstorben, seine Erben sind nicht bekannt.
Im Zeitraum vom 08.07.2016 bis 31.08.2016 erlangte der Verurteilte unter missbräuchlicher Verwendung der von der Hypovereinsbank ausgegebenen Kreditkarte 5483463303306976 Dienstleistungen, ohne hierfür zu bezahlen. Der Commerzbank entstand ein Schaden in Höhe von 619,47 €.
Im Zeitraum vom 27.09.2016 bis 26.07.2017 bestellte der Verurteilte in 5 Fällen bei der Otto GmbH & Co. KG Waren im Wert von 2244,45 €, ohne diese zu bezahlen. Er nutzte dabei in 2 Fällen missbräuchlich die Kundendaten der Candy Hollweg bzw. der Ina-Maria Schmidt sowie in 3 Fällen die von ihm zur Täuschung des Unternehmens angelegten Kundendaten „Fabain Mucke“ und „Schreibwaren Richter“. Dem Unternehmen entstand ein entsprechender Schaden.
2. Feststellungen aus 293 Js 3860/17
Der Verurteilte bestellte am 13.03.2016 bei Hans-Willi Stein aus Jülich ein Flugmodell im Wert von 1599 €. Er erhielt die Ware und zahlte den Kaufpreis nicht, sodass Herrn Stein ein entsprechender Schaden entstand.
Um dem Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von insgesamt 12836,09 EUR sowie 1599,00 EUR angeordnet. Bei dem Verurteilten wurden bereits Vermögenswerte in voller Höhe gesichert.
Die jeweiligen Tatverletzten bzw. deren Rechtsnachfolgern können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig zu dem o. g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).
Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der eventuell beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates.
Es wird gebeten von Sachstandsanfragen abzusehen, da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist. Der Staatsanwaltschaft ist es zudem nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
Leipzig, den 07.04.2025
gez. Schieler, Rechtspfleger
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