Aktenzeichen: IN 565/25
Nürnberg, 7. April 2025 – Das Amtsgericht Nürnberg hat im Rahmen des beantragten Insolvenzverfahrens über das Vermögen der netgrade GmbH, ansässig am Unteren Kirchbergweg 65, 97084 Würzburg, einen umfassenden Beschluss zur Sicherung des Unternehmensvermögens erlassen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter HRB 11529, wird vertreten durch Geschäftsführer Bernd Richard Schminke.
Um das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, wurde am 07.04.2025 um 15:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Bestellt: Rechtsanwalt Patrick Meyerle als vorläufiger Insolvenzverwalter
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Patrick Meyerle aus Nürnberg (Ostendstraße 100) bestellt. Ihm obliegt es nun, das schuldnerische Vermögen zu überwachen, zu sichern und weitere Verschlechterungen der wirtschaftlichen Lage zu verhindern. Ab sofort bedürfen sämtliche Verfügungen der netgrade GmbH der ausdrücklichen Zustimmung des Insolvenzverwalters, um rechtliche Wirksamkeit zu entfalten.
Darüber hinaus wurde dem Geschäftsführer untersagt, Außenstände selbstständig einzuziehen. Vielmehr wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, sämtliche Forderungen und Guthaben auf ein gesondertes Verfahrenskonto einzuziehen und dort sicher zu verwahren. Auch freies Vermögen kann durch ihn verwertet werden.
Weitreichende Befugnisse des Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Meyerle erhält Zugriff auf alle bankbezogenen und bargeldlichen Vermögenswerte und ist dazu berechtigt, diese im Sinne des Verfahrens zu verwalten. Kreditinstitute, Behörden, Gerichtsvollzieher und sonstige Auskunftsträger – insbesondere das Finanzamt und das Hauptzollamt – sind zur Auskunftserteilung gegenüber dem Insolvenzverwalter verpflichtet.
Gleichzeitig wurde Gläubigern untersagt, eingehende Zahlungen mit eigenen Forderungen gegen die Schuldnerin zu verrechnen oder aufzurechnen, um eine Gleichbehandlung aller Gläubiger sicherzustellen.
Drittschuldner – also jene, die der netgrade GmbH Geld schulden – sind ebenfalls angehalten, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, sofern dieser keine anderslautende Zustimmung erteilt.
Zudem ist es der Schuldnerin untersagt, bewegliche Gegenstände an Gläubiger mit Aus- oder Absonderungsrechten ohne Zustimmung des Verwalters herauszugeben.
Einsicht und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung kann die netgrade GmbH binnen einer Frist von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Diese Frist beginnt mit der Verkündung, der Zustellung oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Nürnberg, Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg einzureichen oder kann zur Niederschrift bei einem beliebigen Amtsgericht erklärt werden. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern diese den Anforderungen der ERVV und des § 130a ZPO genügt. Eine einfache E-Mail ist nicht zulässig.
Datenschutz
Informationen zur Datenverarbeitung nach der DSGVO sind auf der Website des Gerichts unter www.justiz.de einsehbar.
Mit dieser Anordnung geht die netgrade GmbH nun in eine Phase intensiver Prüfung und Überwachung über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Tagen bewerten, ob eine Sanierung des Unternehmens denkbar ist – oder ob ein reguläres Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss.
Amtsgericht Nürnberg – Insolvenzgericht
07. April 2025