Ein Gespräch mit dem Anwalt Jens Reime
Redaktion: Herr Reime, die Finanzaufsicht BaFin hat entschieden, dass die Firma Ethena GmbH ihre Geschäfte mit dem USDe-Token beenden muss. Was bedeutet das für die Kunden?
Jens Reime: Das heißt: Ethena darf in der EU keine Geschäfte mehr machen. Besonders nicht mit dem USDe-Token. Die Token dürfen nicht mehr verkauft oder gekauft werden. Ethena muss den Kunden das Geld zurückzahlen – wenn das möglich ist. Man nennt das eine Rückabwicklung.
Redaktion: Bekommen die Kunden ihr Geld sicher zurück?
Jens Reime: Das kann man leider nicht sicher sagen. Es kommt darauf an, ob Ethena noch genug Geld hat, um alle Kunden auszuzahlen. Die BaFin hat zwar das Geld der Firma „eingefroren“, also gesichert. Aber es ist nicht klar, ob das reicht. Außerdem weiß man nicht genau, wie viele Kunden betroffen sind.
Redaktion: Was sollen betroffene Kunden jetzt tun?
Jens Reime: Ganz wichtig: Nicht warten!
Zuerst sollten alle Belege gesammelt werden:
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Kaufnachweise
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Wallet-Adressen
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E-Mails
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Kontoauszüge
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Geschäftsbedingungen von Ethena
Dann empfehle ich: Suchen Sie sich eine Rechtsberatung. Ein Anwalt kann helfen, die Forderung bei Ethena geltend zu machen – vielleicht auch vor Gericht oder im Fall einer Insolvenz.
Redaktion: Können Kunden sich auch direkt bei der BaFin melden?
Jens Reime: Ja. Kunden können der BaFin mitteilen, was passiert ist. Die BaFin kümmert sich zwar nicht um die einzelnen Rückzahlungen, aber sie sammelt wichtige Informationen. Das hilft, die Lage besser einzuschätzen. Trotzdem sollten Betroffene auch selbst rechtlich aktiv werden.
Redaktion: Macht eine Klage gegen Ethena überhaupt Sinn?
Jens Reime: Das kommt auf den Einzelfall an. Wenn man falsch informiert wurde oder Werbung irreführend war, kann man unter Umständen Schadensersatz fordern. Wichtig ist, sich schnell darum zu kümmern – und keine Fristen zu verpassen.
Redaktion: Die BaFin spricht von der MiCAR – einer neuen EU-Regelung für Krypto-Werte. Was bedeutet das?
Jens Reime: Die MiCAR ist ein neues Gesetz, das Krypto-Firmen in Europa klare Regeln vorgibt. Es soll Anleger besser schützen. Dass die BaFin hier zum ersten Mal damit arbeitet, zeigt: Die Zeit der „grauen Zonen“ im Krypto-Markt ist vorbei. Für Kunden ist das auf Dauer gut – auch wenn es kurzfristig Unsicherheit bringt.
Redaktion: Vielen Dank, Herr Reime!
Jens Reime: Gern geschehen. Mein Rat an alle: Handeln Sie rechtzeitig – und lassen Sie sich helfen.