Aktenzeichen: 7 IN 134/24
Mayen, 7. April 2025 – Das Amtsgericht Mayen hat im Insolvenzverfahren gegen die Hypo Immo Consult UG, ansässig In der Hohl 1a, 56743 Mendig, einen bedeutsamen Schlusspunkt gesetzt: Der Insolvenzantrag wurde mangels Masse abgewiesen, was zur sofortigen Aufhebung der zuvor verhängten Verfügungsbeschränkungen und der Anordnung der vorläufigen Verwaltung führte. Damit ist das Verfahren faktisch beendet – ohne Eröffnung eines eigentlichen Insolvenzverfahrens.
Die Schuldnerin, vertreten durch ihren Geschäftsführer Henry Hermann, war seit dem 16. Januar 2025 Gegenstand eines vorläufigen Insolvenzverfahrens. Ziel dieser vorläufigen Maßnahmen war es, das noch vorhandene Vermögen zu sichern und die Fortführungsmöglichkeiten der Gesellschaft zu prüfen. Doch diese Hoffnung zerschlug sich – wie das Gericht nun offiziell mitteilte –, denn das vorhandene Vermögen der Gesellschaft reichte nicht einmal zur Deckung der Verfahrenskosten aus.
Eine solche Entscheidung ist im deutschen Insolvenzrecht keine Seltenheit, markiert jedoch in der Regel das endgültige Ende des Unternehmens. Mit der Abweisung wegen fehlender Masse entfällt die Möglichkeit eines regulären Insolvenzverfahrens, und Gläubiger bleiben zumeist auf ihren Forderungen sitzen. Auch eine geordnete Abwicklung durch einen Insolvenzverwalter findet in einem solchen Fall nicht statt.
Einsicht und Datenschutz
Der vollständige Beschluss des Amtsgerichts Mayen vom 07.04.2025 liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht durch Beteiligte aus.
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Mit dieser Entscheidung endet das Verfahren gegen die Hypo Immo Consult UG formell – ein weiteres Beispiel für die ernüchternden Realitäten wirtschaftlicher Notlagen im Unternehmensbereich.
Amtsgericht Mayen – Insolvenzgericht
07. April 2025