Aktenzeichen: 505 IN 8/25
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 24. März 2025 um 14:16 Uhr im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der BLASBERG GmbH, mit Sitz in der Ringstraße 10a, 42553 Velbert, eine vorläufige Sicherungsmaßnahme zum Schutz der Insolvenzmasse angeordnet.
Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 21035 eingetragen und wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Herrn Mehmet Deniz Tekes, In der Beek 126 C, 42113 Wuppertal, vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Holger Syldath, Turmhof 15, 42103 Wuppertal, bestellt. Ihm obliegt es, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu prüfen und das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte unkontrolliert entzogen oder übertragen werden.
Zudem wurde angeordnet, dass Drittschuldnern – also den Schuldnern der BLASBERG GmbH – jegliche Zahlungen an die Schuldnerin untersagt sind. Stattdessen sind sie verpflichtet, Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde zugleich ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Darüber hinaus hat das Gericht ein Vollstreckungsverbot erlassen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen sind vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Mit diesem Beschluss wurde die Grundlage für eine geordnete Prüfung der Vermögensverhältnisse der BLASBERG GmbH geschaffen. Ziel ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und eine fundierte Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu ermöglichen.
Wuppertal, 24. März 2025
Amtsgericht Wuppertal – Insolvenzgericht –