Aktenzeichen: 1 IN 386/24
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der MVV Mangler Vermögensverwaltung e. K., mit Sitz in der Güterstraße 25, 75177 Pforzheim, vertreten durch den Inhaber Eberhard Mangler und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRA 503901, hat das Amtsgericht Pforzheim – Insolvenzgericht am 25. März 2025 folgende Entscheidung getroffen:
Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird mangels Masse abgewiesen.
Das bedeutet, dass beim Schuldner nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um auch nur die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Die Eröffnung des Verfahrens unterbleibt daher gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
Gleichzeitig hat das Insolvenzgericht die mit Beschluss vom 11. September 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Diese Maßnahmen, die bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung dem Schutz der Insolvenzmasse dienten, entfallen nun ersatzlos.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist beim
Amtsgericht Pforzheim
Lindenstraße 8
75175 Pforzheim
einzureichen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder – sofern keine Verkündung erfolgt – mit der Zustellung bzw. mit der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das jeweils früheste Ereignis. Die Bekanntmachung gilt als erfolgt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung vergangen sind.
Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.
Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Notarinnen, Notare, Behörden sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts sind verpflichtet, ihre Eingaben als elektronische Dokumente zu übermitteln – es sei denn, dies ist aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich. In diesem Fall ist die vorübergehende Unmöglichkeit glaubhaft zu machen und das Dokument bei Anforderung nachzureichen.
Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung finden sich unter www.ejustice-bw.de.
Pforzheim, 25. März 2025
Amtsgericht Pforzheim – Insolvenzgericht