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Haftstrafe für „König von Deutschland“ rechtskräftig

AlLes (CC0), Pixabay

Peter Fitzek, eine bekannte Figur der sogenannten Reichsbürgerszene, muss eine Haftstrafe antreten. Das Oberlandesgericht Naumburg hat die Revision des 59-Jährigen gegen ein früheres Urteil verworfen, womit die Entscheidung nun rechtskräftig ist. Bereits im Juli 2023 hatte das Amtsgericht Wittenberg ihn wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt.

Fitzek, der sich selbst als „König von Deutschland“ bezeichnet, sorgt seit Jahren mit seinen Aktivitäten für Aufmerksamkeit. Die rechtskräftige Verurteilung unterstreicht erneut, dass der Staat konsequent gegen strafbare Handlungen innerhalb der Reichsbürgerszene vorgeht.

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