Es war ein Kampf der Giganten, ein Showdown im Supermarktregal – und am Ende musste sich Tchibo geschlagen geben. In einem Rechtsstreit um Kaffeepreise hat das Landgericht Düsseldorf die Unterlassungsklage des Hamburger Kaffeehändlers gegen Aldi Süd abgewiesen. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber für Tchibo schmeckt das Ganze wohl jetzt schon wie eine Tasse abgestandener Filterkaffee.
Was war passiert?
Tchibo war gar nicht amused, weil Aldi Süd seit Ende 2023 seinen Barissimo-Kaffee angeblich unter Einstandspreis verkauft haben soll. Ein dreister Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, behauptete Tchibo – schließlich dürfe Kaffee so billig nicht sein! Aldi hingegen blieb cool und erklärte sinngemäß: „Preiswert für alle? Das ist unser Ding!“
Doch das Landgericht sah das anders als Tchibo und ließ die Klage durchfallen wie grob gemahlenen Kaffee durch ein Sieb. Fazit der Richter: Kein Gesetzesverstoß, kein Unterlassungsanspruch – Aldi darf weiterhin Kaffee zum Sparpreis ausschenken.
Für Tchibo ein teurer Schluck aus der Pappkaffeetasse
Während Aldi also weiter fröhlich günstige Bohnen unter die Leute bringt, bleibt Tchibo auf seinem Rechtsstreit sitzen – und vermutlich mit einem leicht bitteren Nachgeschmack. Vielleicht hätte man das Geld für den Prozess lieber in ein paar Gratisproben investieren sollen?
Fazit: Aldi gewinnt den Preiskrieg – und Tchibo muss seinen Kaffee wohl erst mal ohne Sahnehäubchen trinken