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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Fliesenfachgeschäft Wacket GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 21 IN 7/25

Am 14. Januar 2025 um 21:00 Uhr hat das Amtsgericht Koblenz im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fliesenfachgeschäft Wacket GmbH, mit Sitz Im Rosenacker 9B, 56338 Braubach, die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die Gesellschaft, vertreten durch den Geschäftsführer Timo Elbert aus Lahnstein, steht nun unter der Kontrolle eines vorläufigen Insolvenzverwalters.

Einschränkung der Verfügungsmacht

Mit der gerichtlichen Anordnung ist das Unternehmen verpflichtet, alle Verfügungen über sein Vermögen ausschließlich mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu tätigen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass keine Handlungen erfolgen, die den Gläubigern schaden könnten. Gleichzeitig werden die Schuldner des Unternehmens aufgefordert, Zahlungen oder Leistungen nur unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses vorzunehmen, gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 der Insolvenzordnung (InsO).

Ernennung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser von der Kanzlei Lieser in Koblenz bestellt. Dr. Jüchser, ein erfahrener Spezialist im Insolvenzrecht, wird ab sofort die Vermögensverwaltung der Wacket GmbH übernehmen und die weitere Entwicklung des Verfahrens überwachen.
Die Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters lauten:

  • Adresse: Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
  • Telefon: 0261-304790
  • Fax: 0261-9114729
  • E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de
  • Webseite: www.lieser-rechtsanwaelte.de

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung des Gerichts kann von der Antragstellerin (Wacket GmbH) selbst oder von den Gläubigern mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Dies gilt insbesondere, wenn Zweifel an der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 bestehen.

Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung der Entscheidung oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach der Veröffentlichung. Zuständig für die Einlegung der Beschwerde ist das Amtsgericht Koblenz, Insolvenzgericht, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz. Alternativ steht ein elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (safe-sp1-1442407563448-015914602) zur Verfügung.

Formvorschriften für die Beschwerde

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten und klarstellen, dass Beschwerde eingelegt wird. Sie kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei der fristgerechte Eingang beim Amtsgericht Koblenz entscheidend ist. Die Beschwerde sollte zudem begründet werden, um eine sachliche Prüfung durch das Gericht zu ermöglichen.

Ein Wendepunkt für das Unternehmen

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung markiert einen entscheidenden Punkt in der Entwicklung der Fliesenfachgeschäft Wacket GmbH. In den kommenden Wochen und Monaten wird sich zeigen, ob das Unternehmen eine Chance auf Sanierung hat oder ob es auf eine Liquidation hinausläuft. Die Ernennung von Dr. Alexander Jüchser als vorläufigem Insolvenzverwalter könnte hier Klarheit schaffen und den Gläubigern zumindest eine transparente Abwicklung gewährleisten.

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