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Ein Schritt in Richtung Insolvenz: D+D Consulting UG unterliegt allgemeinem Verfügungsverbot

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 905 IN 616/24 – 2 –

Am 14. Januar 2025 hat das Amtsgericht Hannover um 14:31 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der D+D Consulting UG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Die in der Hildesheimer Straße 104, 30880 Laatzen ansässige Gesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführerin Elena Deshina, steht damit unter strengen rechtlichen Einschränkungen. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 214429 eingetragen.

Verfügung zum Schutz der Gläubiger

Durch die Anordnung des Verfügungsverbots ist es der D+D Consulting UG untersagt, eigenmächtig über ihr Vermögen zu verfügen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubiger und soll sicherstellen, dass kein Vermögenswert unberechtigt entzogen oder verschoben wird. Im Zusammenhang mit dieser Entscheidung werden die Schuldner der Gesellschaft ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen oder andere Leistungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses vorzunehmen. Hierbei beruft sich das Gericht auf die Vorgaben des § 23 Abs. 1 Satz 3 der Insolvenzordnung (InsO).

Der vollständige Beschluss kann von allen Betroffenen und Interessierten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover eingesehen werden.

Möglichkeiten des Rechtsbehelfs

Die Antragsgegnerin, also die D+D Consulting UG, hat die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung eine sofortige Beschwerde einzulegen. Auch die Gläubiger des Unternehmens können unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise wenn die internationale Zuständigkeit für das Insolvenzverfahren infrage gestellt werden soll (Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848), eine Beschwerde erheben.

Für die Einlegung der sofortigen Beschwerde gilt eine strenge Notfrist von zwei Wochen. Diese beginnt entweder mit der Zustellung des Beschlusses oder – im Falle einer öffentlichen Bekanntmachung – zwei Tage nach deren Veröffentlichung. Die Beschwerde ist bei der Insolvenzabteilung des Amtsgerichts Hannover einzulegen. Hierfür steht sowohl die Postanschrift (Volgersweg 1, 30175 Hannover) als auch ein elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach zur Verfügung.

Formale Anforderungen an die Beschwerde

Eine wirksame Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass und in welchem Umfang Beschwerde eingelegt wird. Darüber hinaus soll die Beschwerde begründet werden, um eine sachgerechte Prüfung zu ermöglichen. Die Einhaltung der Frist ist hierbei von entscheidender Bedeutung.

Weitere Informationen und Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz und zu den Rechten der Betroffenen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO sind in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Hannover einsehbar. Auf Wunsch kann diese auch zugesandt werden.

Die Zukunft der D+D Consulting UG steht nach der Anordnung des Verfügungsverbots nun im Zeichen der rechtlichen Klärung. Ob und wie das Unternehmen einen möglichen Neustart gestalten kann, wird maßgeblich vom weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens abhängen.

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