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Vorläufige Insolvenzverwaltung der soulproducts GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 3605 IN 70/25

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der soulproducts GmbH hat das Amtsgericht Charlottenburg am 10. Januar 2025 erste Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin angeordnet.

Die Schuldnerin, ansässig in der Ritterstraße 3, 10969 Berlin, wird durch ihre Geschäftsführer Marian Gutscher und Laura Zuckschwerdt vertreten. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 144009 eingetragen.

Beschluss des Gerichts

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
    Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung von Arresten oder einstweiligen Verfügungen, wurden untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  2. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Knut Rebholz, Emser Straße 9, 10719 Berlin, bestellt.
    Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO).

Veröffentlichung und Speicherung der Anordnung

Der Beschluss wurde in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht. Diese Veröffentlichung bleibt mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Veröffentlichung spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder der Rechtskraft der Verfahrenseinstellung gelöscht (§ 3 Abs. 1 InsOBekV). Falls das Verfahren nicht eröffnet wird, erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).

Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg eingereicht werden. Elektronische Einreichungen sind ebenfalls möglich, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Eine einfache E-Mail genügt nicht.

Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Charlottenburg die ersten Schritte unternommen, um die Vermögenswerte der soulproducts GmbH zu schützen und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten.

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