Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen hat im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Wiescher GmbH, ansässig in der Brühlgasse 14, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen des Unternehmens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Lage durchzuführen.
Hintergrund des Verfahrens
Die Wiescher GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Carsten Wiescher, steht vor finanziellen Schwierigkeiten, die eine Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erforderlich gemacht haben. Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen hat daraufhin am 09. Januar 2025 um 16:00 Uhr Maßnahmen ergriffen, um das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu schützen.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Daniel Bücheler bestellt. Er wird die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin prüfen und die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse einleiten.
Kontakt des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Rechtsanwalt Daniel Bücheler
Rathausstraße 2
79875 Dachsberg
Telefon: 07672 93190
Fax: 07672 931933
Gerichtliche Maßnahmen und Anordnungen
- Verfügungsbeschränkung:
Die Wiescher GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Dies umfasst insbesondere die Einziehung von Außenständen und den Zugriff auf Bankguthaben. - Schutz vor Zwangsvollstreckung:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, wie die Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, wurden vorerst untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen sind einzustellen, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. - Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen und Bankguthaben der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. - Einrichtung eines Sonderkontos:
Zur Verwaltung der Insolvenzmasse wird ein Sonderkonto gemäß den Urteilen des Bundesgerichtshofs eröffnet. - Pflichten der Schuldnerin:
Die Wiescher GmbH ist verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einblick in alle Geschäftsbücher und -papiere zu gewähren. Sie muss sämtliche Informationen zur Verfügung stellen, die zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Aufklärung der finanziellen Situation erforderlich sind. - Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
Drittschuldner wurden angewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an die Wiescher GmbH zu leisten. Stattdessen sind Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.
Ziele des Verfahrens
Die Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters besteht darin, die finanzielle Situation der Wiescher GmbH zu bewerten und zu prüfen, ob die vorhandene Insolvenzmasse ausreicht, um die Kosten eines Hauptinsolvenzverfahrens zu decken. Auf Basis dieser Prüfung wird das Amtsgericht über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens entscheiden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Wiescher GmbH sowie Gläubiger, deren Rechte durch diesen Beschluss beeinträchtigt werden, können gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen einzureichen.
Kontakt zum Gericht
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Bismarckstraße 23
79761 Waldshut-Tiengen
Die nächsten Schritte im Verfahren werden von der Prüfung der Vermögensverhältnisse und der weiteren Entscheidungen des Gerichts abhängen.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
09. Januar 2025