Staatsanwaltschaft Augsburg
Benachrichtigung über die Entschädigung der Opfer einer
Straftat und Information über deren Rechte (§ 459 i StPO)
610 Js 137525/22
In einem bei der Staatsanwaltschaft Augsburg unter dem o.g. Aktenzeichen anhängigen Vollstreckungsverfahren gegen Ingride Daguet, geb. am 25.08.1994 wegen Geldwäsche wurde
mit Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 591,74 Euro die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 591,74 Euro angeordnet.
Diese Mitteilung erfolgt um den aus der Straftat möglicherweise Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen ihre Rechte geltend zu machen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung eine sechsmonatige Frist zur Anmeldung Ihrer Ansprüche in Gang gesetzt wird.
Für die Vorgehensweise zur Anmeldung Ihrer Ansprüche finden Sie wichtige Hinweise unter:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/augsburg/antraege_formulare.php
Für Sie zutreffend ist hier der Fall 2.1: Geschädigtenmitteilung Wertersatzeinziehung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Auskunft über den Stand des Verfahrens erteilen können. Wir dürfen Sie auch nicht über Ihr weiteres Vorgehen beraten.
Sollten Sie rechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihres Vertrauens.
Augsburg, den 05.06.2024
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