Start Jahresberichte Fondsinvestments Deka Investment GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht zum 31. Januar 2024....

Deka Investment GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht zum 31. Januar 2024. Deka MSCI Germany Climate Change ESG UCITS ETF DE000ETFL540

36
stevepb (CC0), Pixabay

Deka Investment GmbH

Frankfurt am Main

Deka MSCI Germany Climate Change ESG UCITS ETF

Jahresbericht zum 31. Januar 2024.

Ein OGAW-Sondervermögen deutschen Rechts.

Tätigkeitsbericht.

Der Deka MSCI Germany Climate Change ESG UCITS ETF ist ein börsengehandelter Indexfonds (Exchange Traded Fund, ETF).

Die Auswahl der für den Fonds vorgesehenen Vermögensgegenstände ist darauf gerichtet, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung den MSCI Germany Climate Change ESG Select (Preisindex) nachzubilden. Der MSCI Germany Climate Change ESG Select umfasst Aktien von großen und mittelgroßen deutschen Unternehmen. Dieser Index berücksichtigt hierbei ökologische (Environment – „E“), soziale (Social – „S“) und die verantwortungsvolle Unternehmens- bzw. Staatsführung (Governance – „G“) betreffende Kriterien (sog. ESG-Kriterien) mit besonderem Schwerpunkt. Bei dem Fonds handelt es sich daher um ein Finanzprodukt im Sinne des Artikel 9 der Verordnung (EU) 2019/​2088 (Offenlegungsverordnung).

Details zu den ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen gemäß der Verordnung (EU) 2019/​2088 finden Sie im Anhang dieses Jahresberichts.

Das Fondsmanagement strebt dabei als Anlageziel die Erzielung einer Wertentwicklung an, welche die des zugrundeliegenden Index widerspiegelt. Zu diesem Zweck wird eine exakte Nachbildung des Index angestrebt. Grundlage hierfür ist, dass die Entscheidungen über den Erwerb oder die Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie über deren Gewichtung im Sondervermögen von dem zugrundeliegenden Index abhängig sind (passives Management).

Die Erträge werden nach Verrechnung mit den Aufwendungen üblicherweise ausgeschüttet.

Die realisierten Gewinne und Verluste resultieren im Wesentlichen aus Transaktionen mit Aktien aufgrund von Indexanpassungen und Rücknahme von Anteilscheinen.

Adressenausfallrisiken

Das Management von Ausfallrisiken für das Sondervermögen erfolgt im Rahmen des Risikomanagementsystems der Deka Investment GmbH. Aufgrund des bestehenden Anlageuniversums ist das Adressenausfallrisiko als niedrig einzustufen.

Währungsrisiken

Da die Fondswährung auf Euro lautet und das Investmentvermögen im Berichtszeitraum gemäß den Indexvorgaben ausschließlich in Euro-Wertpapiere investiert war, bestand für den Anleger aus der Eurozone kein Währungsrisiko.

Wichtige Kennzahlen
Deka MSCI Germany Climate Change ESG UCITS ETF

*Berechnung nach BVI-Methode, die bisherige Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Performance* 1 Jahr 3 Jahre p.a. seit Auflegung p.a.
10,54% 1,71% 4,66%
ISIN DE000ETFL540

Sonstige Marktpreisrisiken

Das Investmentvermögen unterlag im Berichtszeitraum dem Marktpreisrisiko der im Investmentvermögen gehaltenen Wertpapiere. Da die Zusammensetzung des Investmentvermögens darauf abzielt, den zugrunde liegenden Index möglichst genau abzubilden, entsprach das Marktpreisrisiko im Berichtszeitraum auch weitestgehend dem des MSCI Germany Climate Change ESG Select (Preisindex). Die geringen Abweichungen in dem Marktpreisexposure zwischen Investmentvermögen und Index im Berichtszeitraum waren u.a. durch den Kassenbestand oder die Umsetzung von Kapitalmaßnahmen zu erklären. Die Volatilität des Anteilpreises betrug im Berichtszeitraum 13,94 Prozent.

Operationelle Risiken

Das Management von operationellen Risiken für das Investmentvermögen erfolgt durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Deka Investment GmbH ist methodisch und prozessual in das in der Deka-Gruppe implementierte System zum Management und Controlling operationeller Risiken eingebunden. In diesem Rahmen werden regelmäßig die operationellen Risiken der für das Investmentvermögen relevanten Prozesse identifiziert, bewertet und überwacht. Instrumente hierfür sind u.a. das dezentrale Self Assessment, Szenarioanalysen sowie eine konzernweite Schadensfalldatenbank. Außerdem werden wesentliche Auslagerungen, insbesondere die konzernexterne Auslagerung der Fondsbuchhaltung an die BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, im Rahmen eines Auslagerungscontrollings überwacht. Im Berichtszeitraum entstand dem Investmentvermögen kein Schaden aus operationellen Risiken.

Liquiditätsrisiken

Aufgrund der passiven Abbildung eines Index, dessen Regelwerk liquiditätsrelevante Anforderungen an die Indexkonstituenten stellt, sowie der Investition ausschließlich in Aktien gemäß § 193 KAGB wird das Liquiditätsrisiko grundsätzlich als gering eingestuft.

 

Im Berichtszeitraum wurden folgende Indexveränderungen vom Indexanbieter bekannt gegeben, welche im Fonds direkt nachvollzogen wurden:
Zu- oder Abgang ISIN Wertpapiername
Löschung LU1673108939 Aroundtown SA Bearer Shares EO -,01
Löschung NL0012169213 Qiagen N.V. Aandelen op naam EO -,01
Löschung DE000A1J5RX9 Telefónica Deutschland Hldg AG Namens-Aktien o.N.
Löschung DE0005089031 United Internet AG Namens-Aktien o.N.
Neuaufnahme DE000ENAG999 E.ON SE Namens-Aktien o.N.
Neuaufnahme NL0015001WM6 Qiagen N.V. Aandelen op naam EO -,01
Neuaufnahme DE000TLX1005 Talanx AG Namens-Aktien o.N.
Neuaufnahme DE000WCH8881 Wacker Chemie AG Inhaber-Aktien o.N.

 

Zusammensetzung des Index (%)
DE0007164600 SAP SE Inhaber-Aktien o.N. 10,89
DE0007236101 Siemens AG Namens-Aktien o.N. 10,56
DE0008404005 Allianz SE vink.Namens-Aktien o.N. 8,53
DE0005552004 Deutsche Post AG Namens-Aktien o.N. 6,93
DE0006231004 Infineon Technologies AG Namens-Aktien o.N. 6,58
DE0005557508 Deutsche Telekom AG Namens-Aktien o.N. 6,04
DE0008430026 Münchener Rückvers.-Ges. AG vink.Namens-Aktien o.N. 4,59
DE000A1EWWW0 adidas AG Namens-Aktien o.N. 4,10
DE000A1ML7J1 Vonovia SE Namens-Aktien o.N. 3,29
DE0006599905 Merck KGaA Inhaber-Aktien o.N. 3,08
DE0005810055 Deutsche Börse AG Namens-Aktien o.N. 2,94
DE0005200000 Beiersdorf AG Inhaber-Aktien o.N. 2,12
DE0005140008 Deutsche Bank AG Namens-Aktien o.N. 1,97
DE000SYM9999 Symrise AG Inhaber-Aktien o.N. 1,88
DE000KBX1006 Knorr-Bremse AG Inhaber-Aktien o.N. 1,82
DE000A1DAHH0 Brenntag SE Namens-Aktien o.N. 1,73
DE0006048432 Henkel AG & Co. KGaA Inhaber-Vorzugsaktien o.St.o.N 1,70
DE0005190003 Bayerische Motoren Werke AG Stammaktien EO 1 1,54
NL0015001WM6 Qiagen N.V. Aandelen op naam EO -,01 1,44
DE0007165631 Sartorius AG Vorzugsaktien o.St. o.N. 1,43
DE000ENAG999 E.ON SE Namens-Aktien o.N. 1,18
DE0005439004 Continental AG Inhaber-Aktien o.N. 1,17
DE0008402215 Hannover Rück SE Namens-Aktien o.N. 1,14
DE0006062144 Covestro AG Inhaber-Aktien o.N. 0,98
DE000CBK1001 Commerzbank AG Inhaber-Aktien o.N. 0,96
DE0006048408 Henkel AG & Co. KGaA Inhaber-Stammaktien o.N. 0,93
DE0005785604 Fresenius SE & Co. KGaA Inhaber-Aktien o.N. 0,91
DE0006602006 GEA Group AG Inhaber-Aktien o.N. 0,89
DE000LEG1110 LEG Immobilien SE Namens-Aktien o.N. 0,88
DE000ENER6Y0 Siemens Energy AG Namens-Aktien o.N. 0,85
DE000ZAL1111 Zalando SE Inhaber-Aktien o.N. 0,63
DE0005313704 Carl Zeiss Meditec AG Inhaber-Aktien o.N. 0,63
DE0005785802 Fresenius Medical Care AG Inhaber-Aktien o.N. 0,61
DE0006969603 PUMA SE Inhaber-Aktien o.N. 0,57
DE0007010803 RATIONAL AG Inhaber-Aktien o.N. 0,56
DE000PAG9113 Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG Inhaber-Vorzugsaktien o.St.o.N 0,50
DE0008232125 Deutsche Lufthansa AG vink.Namens-Aktien o.N. 0,47
DE000A12DM80 Scout24 SE Namens-Aktien o.N. 0,43
DE0006452907 Nemetschek SE Inhaber-Aktien o.N. 0,41
DE000EVNK013 Evonik Industries AG Namens-Aktien o.N. 0,41
DE000TLX1005 Talanx AG Namens-Aktien o.N. 0,36
DE0005158703 Bechtle AG Inhaber-Aktien o.N. 0,33
DE000A2E4K43 Delivery Hero SE Namens-Aktien o.N. 0,31
DE000A161408 HelloFresh SE Inhaber-Aktien o.N. 0,29
DE0005190037 Bayerische Motoren Werke AG Vorzugsaktien o.St. EO 1 0,27
DE000WCH8881 Wacker Chemie AG Inhaber-Aktien o.N. 0,19

Vermögensübersicht zum 31. Januar 2024.

Kurswert Kurswert % des Fonds-
in EUR in EUR vermögens1)
1) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich.
I. Vermögensgegenstände 165.455.215,07 100,02
1. Aktien 165.325.752,64 99,94
– Banken 4.837.294,90 2,92
– Büroausstattung 540.199,50 0,33
– Chemische Industrie 8.598.547,77 5,20
– Einzelhandel 6.330.293,44 3,83
– Elektrik /​ Elektronik 13.244.419,92 8,01
– Energieversorger 1.948.219,28 1,18
– Maschinenbau und Fahrzeugbau 8.604.422,36 5,20
– Pharmaindustrie /​ Biotech 14.534.088,14 8,79
– Real Estate 6.894.146,51 4,17
– Software 18.684.708,36 11,29
– Sonstige Finanzdienstleistungen 4.854.675,75 2,93
– Sonstige industrielle Werte 20.455.243,86 12,37
– Telekommunikation 11.197.983,17 6,77
– Textilien und Kleidung 7.728.499,96 4,67
– Transportation 12.226.667,40 7,39
– Verbrauchsgüter 480.834,27 0,29
– Versicherungen 24.165.508,05 14,61
2. Forderungen 71.684,36 0,04
3. Bankguthaben 57.778,07 0,03
II. Verbindlichkeiten -27.607,46 -0,02
III. Fondsvermögen 165.427.607,61 100,00

Vermögensaufstellung zum 31. Januar 2024.

ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw. Bestand Käufe/​ Verkäufe/​ Kurs Kurswert % des
Anteile bzw. 31.01.2024 Zugänge Abgänge in EUR Fondsver-
Whg. in Im Berichtszeitraum mögens
1.000
1) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Differenzen entstanden sein.
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
Inland
DE000A1EWWW0 adidas AG STK 38.533 6.806 15.366 EUR 176,120 6.786.431,96 4,10
DE0008404005 Allianz SE STK 56.884 12.494 15.310 EUR 247,800 14.095.855,20 8,52
DE0005190003 Bayerische Motoren Werke AG STK 26.267 18.838 8.631 EUR 96,780 2.542.120,26 1,54
DE0005190037 Bayerische Motoren Werke AG STK 4.853 775 1.685 EUR 90,750 440.409,75 0,27
DE0005158703 Bechtle AG STK 11.175 2.450 3.016 EUR 48,340 540.199,50 0,33
DE0005200000 Beiersdorf AG STK 25.838 9.416 11.054 EUR 135,850 3.510.092,30 2,12
DE000A1DAHH0 Brenntag SE STK 34.865 5.171 14.574 EUR 82,260 2.867.994,90 1,73
DE0005313704 Carl Zeiss Meditec AG STK 10.598 1.944 4.516 EUR 98,560 1.044.538,88 0,63
DE000CBK1001 Commerzbank AG STK 148.132 32.749 40.204 EUR 10,680 1.582.049,76 0,96
DE0005439004 Continental AG STK 25.286 24.829 6.767 EUR 76,200 1.926.793,20 1,16
DE0006062144 Covestro AG STK 33.145 32.661 8.888 EUR 49,080 1.626.756,60 0,98
DE000A2E4K43 Delivery Hero SE STK 23.932 7.460 40.177 EUR 21,300 509.751,60 0,31
DE0005140008 Deutsche Bank AG STK 270.504 56.322 87.896 EUR 12,034 3.255.245,14 1,97
DE0005810055 Deutsche Börse AG STK 26.277 5.843 7.066 EUR 184,750 4.854.675,75 2,93
DE0008232125 Deutsche Lufthansa AG STK 99.533 97.441 25.979 EUR 7,748 771.181,68 0,47
DE0005552004 Deutsche Post AG STK 257.311 63.709 130.064 EUR 44,520 11.455.485,72 6,92
DE0005557508 Deutsche Telekom AG STK 438.977 97.573 117.463 EUR 22,745 9.984.531,87 6,04
DE000PAG9113 Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG STK 10.490 5.246 2.983 EUR 79,120 829.968,80 0,50
DE000ENAG999 E.ON SE STK 155.113 210.739 55.626 EUR 12,560 1.948.219,28 1,18
DE000EVNK013 Evonik Industries AG STK 39.735 38.988 9.237 EUR 17,145 681.256,58 0,41
DE0005785802 Fresenius Medical Care KGaA STK 27.991 6.242 7.523 EUR 36,000 1.007.676,00 0,61
DE0005785604 Fresenius SE & Co. KGaA STK 57.654 12.846 15.499 EUR 26,120 1.505.922,48 0,91
DE0006602006 GEA Group AG STK 39.423 38.448 9.457 EUR 37,200 1.466.535,60 0,89
DE0008402215 Hannover Rück SE STK 8.505 1.977 2.285 EUR 222,200 1.889.811,00 1,14
DE000A161408 HelloFresh SE STK 38.871 6.153 22.922 EUR 12,370 480.834,27 0,29
DE0006048408 Henkel AG & Co. KGaA STK 24.291 4.138 7.610 EUR 63,360 1.539.077,76 0,93
DE0006048432 Henkel AG & Co. KGaA STK 39.564 6.926 14.960 EUR 71,100 2.813.000,40 1,70
DE0006231004 Infineon Technologies AG STK 322.487 55.754 138.823 EUR 33,745 10.882.323,82 6,58
DE000KBX1006 Knorr-Bremse AG STK 52.219 8.161 16.079 EUR 57,540 3.004.681,26 1,82
DE000LEG1110 LEG Immobilien SE STK 18.806 3.436 7.955 EUR 77,460 1.456.712,76 0,88
DE0006599905 Merck KGaA STK 33.395 6.538 14.368 EUR 152,400 5.089.398,00 3,08
DE0008430026 Münchener Rückvers.-Ges. AG STK 19.248 4.088 5.317 EUR 394,200 7.587.561,60 4,59
DE0006452907 Nemetschek SE STK 7.938 1.749 2.141 EUR 86,020 682.826,76 0,41
DE0006969603 PUMA SE STK 25.055 4.270 7.872 EUR 37,600 942.068,00 0,57
DE0007010803 RATIONAL AG STK 1.303 227 552 EUR 714,000 930.342,00 0,56
DE0007164600 SAP SE STK 111.952 17.829 62.377 EUR 160,800 18.001.881,60 10,88
DE0007165631 Sartorius AG STK 6.929 1.885 3.043 EUR 340,900 2.362.096,10 1,43
DE000A12DM80 Scout24 AG STK 10.285 2.114 3.341 EUR 68,420 703.699,70 0,43
DE0007236101 Siemens AG STK 104.695 22.964 28.045 EUR 166,680 17.450.562,60 10,55
DE000ENER6Y0 Siemens Energy AG STK 100.150 37.848 318.383 EUR 13,965 1.398.594,75 0,85
DE000SYM9999 Symrise AG STK 32.401 6.040 14.487 EUR 95,940 3.108.551,94 1,88
DE000TLX1005 Talanx AG STK 9.105 11.212 2.107 EUR 65,050 592.280,25 0,36
DE000A1ML7J1 Vonovia SE STK 187.175 50.326 90.304 EUR 29,050 5.437.433,75 3,29
DE000WCH8881 Wacker Chemie AG STK 3.095 3.860 765 EUR 101,450 313.987,75 0,19
DE000ZAL1111 Zalando SE STK 56.096 9.573 17.594 EUR 18,680 1.047.873,28 0,63
EUR 162.949.292,16 98,50
Ausland
NL0015001WM6 Qiagen N.V. STK 58.816 58.816 0 EUR 40,405 2.376.460,48 1,44
EUR 2.376.460,48 1,44
Summe Wertpapiervermögen EUR 165.325.752,64 99,94
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds EUR 57.778,07 0,03
EUR-Guthaben bei:
DekaBank Deutsche Girozentrale EUR 57.778,07 % 100,000 57.778,07 0,03
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 71.684,36 0,04
Forderungen Aktien EUR 71.684,36 71.684,36 0,04
Sonstige Verbindlichkeiten EUR -27.607,46 -0,02
Verbindlichkeiten Verwaltungsvergütung EUR -27.607,46 -27.607,46 -0,02
Fondsvermögen EUR 165.427.607,61 100,001)
Anteilwert EUR 12,76
Umlaufende Anteile STK 12.962.206,00

 

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze
Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:
Alle Vermögenswerte Kurse per 31.01.2024

 

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

– Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

 

ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw. Käufe/​ Verkäufe/​ Volumen
Anteile bzw. Zugänge Abgänge in 1.000
Whg. in 1.000
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
Inland
DE000A1J5RX9 Telefónica Deutschland Hldg AG STK 19.324 167.607
DE0005089031 United Internet AG STK 1.085 15.043
Ausland
LU1673108939 Aroundtown SA STK 25.623 355.238
NL0012169213 Qiagen N.V. STK 11.613 86.847

 

1) Durch Rundung bei der Berechnung können sich geringfügige Differenzen ergeben.
2) Die Zuführung aus dem Sondervermögen entspricht dem Betrag, um den die Gesamtausschüttung das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres zzgl. Vortrag aus dem Vorjahr übersteigt.
Ertrags- und Aufwandsrechnung inklusive Ertragsausgleich
für den Zeitraum vom 01.02.2023 bis zum 31.01.2024
insgesamt insgesamt je Anteil1)
EUR EUR EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) 3.682.014,90 0,284
2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 15.377,61 0,001
3. Abzug inländischer Körperschaftsteuer -552.302,27 -0,043
4. Sonstige Erträge 8,93 0,000
davon: Sonstiges 8,93 0,000
Summe der Erträge 3.145.099,17 0,243
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahme -246,57 0,000
2. Verwaltungsvergütung -327.016,06 -0,025
3. Sonstige Aufwendungen -9,38 0,000
davon: Sonstiges -9,38 0,000
Summe der Aufwendungen -327.272,01 -0,025
III. Ordentlicher Nettoertrag 2.817.827,16 0,217
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 5.846.409,74 0,451
2. Realisierte Verluste -6.389.673,81 -0,493
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -543.264,07 -0,042
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2.274.563,09 0,175
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 12.130.877,09 0,936
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 2.451.778,27 0,189
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 14.582.655,36 1,125
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 16.857.218,45 1,300
Entwicklung des Sondervermögens 2023 /​ 2024
EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 176.175.245,16
1. Ausschüttung/​Steuerabschlag für das Vorjahr -1.386.648,54
2. Zwischenausschüttungen -2.936.009,14
3. Mittelzufluss (netto) -23.084.490,27
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 21.100.975,92
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -44.185.466,19
4. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -197.708,05
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 16.857.218,45
davon: Nettoveränderung der nicht realisierte Gewinne 12.130.877,09
davon: Nettoveränderung der nicht realisierte Verluste 2.451.778,27
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 165.427.607,61
Verwendung der Erträge des Sondervermögens
insgesamt insgesamt je Anteil1)
EUR EUR EUR
I. Für die Ausschüttung verfügbar 2.936.009,14 0,227
1. Vortrag aus dem Vorjahr 0,00 0,000
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2.274.563,09 0,175
3. Zuführung aus dem Sondervermögen2) 661.446,05 0,051
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet 0,00 0,000
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,000
2. Vortrag auf neue Rechnung 0,00 0,000
III. Gesamtausschüttung 2.936.009,14 0,227
1. Zwischenausschüttung 2.936.009,14 0,227
2. Endausschüttung 0,00 0,000

 

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
Geschäftsjahr Sondervermögen Anteilwert
am Ende des
Geschäftsjahres
EUR EUR
2023/​2024 165.427.607,61 12,76
2022/​2023 176.175.245,16 11,82
2021/​2022 341.000.860,48 13,41
2020/​2021 138.255.496,92 12,79

Anhang.

Angaben nach der Derivateverordnung

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem einfachen Ansatz ermittelt.

Sonstige Angaben
Anteilwert EUR 12,76
Umlaufende Anteile STK 12.962.206,00

 

Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 99,94
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte während des Geschäftsjahres sowie zum Berichtsstichtag per 31.01.2024 grundsätzlich zum letzten gehandelten Börsen- oder Marktkurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet.

Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an Börsen zugelassen sind noch in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist.

Im Geschäftsjahr sowie zum Berichtsstichtag per 31.01.2024 wurden die folgenden Vermögensgegenstände nicht zum letzten gehandelten Börsen- oder Marktkurs bewertet:

Bankguthaben und sonst. Vermögensgegenstände zum Nennwert
Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag
Fremdwährungsumrechnung auf Basis der Closing Spot-Kurse von WM Company /​ Reuters

 

Gesamtkostenquote (in %) 0,20
Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

 

Transaktionskosten EUR 4.420,55
Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände.
Erfolgt die Abwicklung von Zeichnungen bzw. Rücknahmen von Anteilscheinen mit den sog. Market Makern nicht über die Bereitstellung bzw. Abnahme der betreffenden Wertpapiere, sondern über Bankguthaben, werden die Transaktionskosten, die dadurch entstehen, dass die Deka Investment die Wertpapiere über andere Broker beschafft bzw. veräußert, durch den Marker Maker ersetzt und dem Sondervermögen gutgeschrieben. Die oben genannten Transaktionskosten reduzieren sich deshalb um folgenden Betrag: EUR 3.897,77
Der Anteil der Wertpapiertransaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 0,00 %. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 0,00 EUR.

Angaben zu den Kosten

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen.
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft zahlt keine Vergütung an Vermittler.

Angaben für Indexfonds
Höhe des Tracking Errors zum Ende des Berichtszeitraums (annualisiert) 0,11
Höhe der Annual Tracking Difference 0,04

Der im Geschäftsjahr 2023/​2024 realisierte Tracking Error liegt innerhalb der Bandbreite des prognostizierten Tracking Error. Der prognostizierte Tracking Error wurde abgeleitet aus dem in den vergangenen Geschäftsjahren im Durchschnitt realisierten Tracking Error unter Berücksichtigung einer Bandbreite von +/​- 50% um den Mittelwert. Die Bandbreite beträgt maximal 40 Basispunkte.

Erläuterungen zur Ertrags- und Aufwandsrechnung

Die Ermittlung der Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilspreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nichtrealisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nichtrealisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden.

Zusätzliche Anhangangaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Das Sondervermögen hat im Berichtszeitraum keine Wertpapier-Darlehen-, Pensions- oder Total Return Swap-Geschäfte getätigt. Zusätzliche Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften sind daher nicht erforderlich.

Angaben gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB:

Basierend auf dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) macht die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu § 134c Abs. 4 AktG folgende Angaben:

Wesentliche mittel- bis langfristige Risiken:

Informationen zu den wesentlichen allgemeinen mittel- bis langfristigen Risiken des Sondervermögens sind im Verkaufsprospekt unter dem Abschnitt „Risikohinweise“ aufgeführt. Für die konkreten wesentlichen Risiken im Rumpfgeschäftsjahr verweisen wir auf den Tätigkeitsbericht.

Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten:

Die Zusammensetzung des Portfolios und die Portfolioumsätze können der Vermögensaufstellung bzw. den Angaben zu den während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäften, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen, entnommen werden. Die Portfolioumsatzkosten werden im Anhang des vorliegenden Jahresberichts ausgewiesen (Transaktionskosten).

Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung:

Das Sondervermögen bildet möglichst genau die Wertentwicklung des zugrundeliegenden Index ab, sodass die mittel- bis langfristige Entwicklung der jeweiligen Gesellschaften kein Entscheidungskriterium für Investitionen ist.

Einsatz von Stimmrechtsberatern:

Zum Einsatz von Stimmrechtsberatern informieren der Mitwirkungsbericht sowie der Stewardship Code der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Dokumente stehen auf folgender Internetseite zur Verfügung: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​ueber-uns/​deka-investment-im-profil/​corporate-governance.

Handhabung der Wertpapierleihe und Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten:

Auf inländischen Hauptversammlungen von börsennotierten Aktiengesellschaften übt die Kapitalverwaltungsgesellschaft das Stimmrecht entweder selbst oder über Stimmrechtsvertreter aus. Verliehene Aktien werden rechtzeitig an die Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückübertragen, sodass diese das Stimmrecht auf Hauptversammlungen wahrnehmen kann. Für die in den Sondervermögen befindlichen ausländischen Aktien erfolgt die Ausübung des Stimmrechts insbesondere bei Gesellschaften, die im EURO STOXX 50® oder STOXX Europe 50® vertreten sind, sowie für US-amerikanische und japanische Gesellschaften mit signifikantem Bestand, falls diese Aktien zum Hauptversammlungstermin nicht verliehen sind. Zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften informiert der Stewardship Code und der Mitwirkungsbericht der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die entsprechenden Dokumente stehen Ihnen auf folgender Internetseite zur Verfügung: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​ueberuns (Corporate Governance).

Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die Deka Investment GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungssysteme. Zudem gilt die für alle Unternehmen der Deka-Gruppe verbindliche Vergütungsrichtlinie, die gruppenweite Standards für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme definiert. Sie enthält die Grundsätze zur Vergütung und die maßgeblichen Vergütungsparameter.

Das Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird mindestens einmal jährlich durch einen unabhängigen Vergütungsausschuss, das „Managementkomitee Vergütung“ (MKV) der Deka-Gruppe, auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung überprüft.

Vergütungskomponenten

Das Vergütungssystem der Deka Investment GmbH umfasst fixe und variable Vergütungselemente sowie Nebenleistungen.
Für die Mitarbeitenden und Geschäftsführung der Deka Investment GmbH findet eine maximale Obergrenze für den Gesamtbetrag der variablen Vergütung in Höhe von 200 Prozent der fixen Vergütung Anwendung.
Weitere sonstige Zuwendungen im Sinne von Vergütung, wie z.B. Anlageerfolgsprämien, werden bei der Deka Investment GmbH nicht gewährt.

Bemessung des Bonuspools

Der Bonuspool leitet sich – unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Deka Investment GmbH – aus dem vom Konzernvorstand der DekaBank Deutsche Girozentrale nach Maßgabe von § 45 Abs. 2 Nr. 10 KWG festgelegten Bonuspool der Deka-Gruppe ab und kann nach pflichtgemäßem Ermessen auch reduziert oder gestrichen werden.
Bei der Bemessung der variablen Vergütung sind grundsätzlich der individuelle Erfolgsbeitrag des Mitarbeitenden, der Erfolgsbeitrag der Organisationseinheit des Mitarbeitenden, der Erfolgsbeitrag der Deka Investment GmbH bzw. die Wertentwicklung der von dieser verwalteten Investmentvermögen sowie der Gesamterfolg der Deka-Gruppe zu berücksichtigen. Zur Bemessung des individuellen Erfolgsbeitrags des Mitarbeitenden werden sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien verwendet, wie z.B. Qualifikationen, Kundenzufriedenheit. Negative Erfolgsbeiträge verringern die Höhe der variablen Vergütung. Die Erfolgsbeiträge werden anhand der Erfüllung von Zielvorgaben ermittelt.
Die Bemessung und Verteilung der Vergütung an die Mitarbeitenden erfolgt durch die Geschäftsführung. Die Vergütung der Geschäftsführung wird durch den Aufsichtsrat festgelegt.

Variable Vergütung bei risikorelevanten Mitarbeitern

Die variable Vergütung der Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und von Mitarbeitenden, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben, sowie bestimmten weiteren Mitarbeitenden (zusammen als „risikorelevante Mitarbeitende“) unterliegt folgenden Regelungen:
· Die variable Vergütung der risikorelevanten Mitarbeitenden ist grundsätzlich erfolgsabhängig, d.h. ihre Höhe wird nach Maßgabe von individuellen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeitenden sowie den Erfolgsbeiträgen des Geschäftsbereichs und der Deka-Gruppe ermittelt.
· Für die Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird zwingend ein Anteil von 60 Prozent der variablen Vergütung über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren aufgeschoben. Bei risikorelevanten Mitarbeitenden unterhalb der Geschäftsführungs-Ebene beträgt der aufgeschobene Anteil 40 Prozent der variablen Vergütung und wird über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben.
· Jeweils 50 Prozent der sofort zahlbaren und der aufgeschobenen Vergütung werden in Form von Instrumenten gewährt, deren Wertentwicklung von der nachhaltigen Wertentwicklung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Unternehmenswertentwicklung der Deka-Gruppe abhängt. Diese nachhaltigen Instrumente unterliegen nach Eintritt der Unverfallbarkeit einer Sperrfrist von einem Jahr.
· Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während der Wartezeit risikoabhängig, d.h. er kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeitenden, der Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. der von dieser verwalteten Investmentvermögen oder der Deka-Gruppe gekürzt werden oder komplett entfallen. Jeweils am Ende eines Jahres der Wartezeit wird der aufgeschobene Vergütungsanteil anteilig unverfallbar. Der unverfallbar gewordene Baranteil wird zum jeweiligen Zahlungstermin ausgezahlt, die unverfallbar gewordenen nachhaltigen Instrumente werden erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt.
· Risikorelevante Mitarbeitende, deren variable Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr einen Schwellenwert von 75 TEUR nicht überschreitet, erhalten die variable Vergütung vollständig in Form einer Barleistung ausgezahlt.

Überprüfung der Angemessenheit des Vergütungssystems

Die Überprüfung des Vergütungssystems gemäß den geltenden regulatorischen Vorgaben für das Geschäftsjahr 2023 fand im Rahmen der jährlichen zentralen und unabhängigen internen Angemessenheitsprüfung des MKV statt. Dabei konnte zusammenfassend festgestellt werden, dass die Grundsätze der Vergütungsrichtlinie und aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Kapitalverwaltungsgesellschaften eingehalten wurden. Das Vergütungssystem der Deka Investment GmbH war im Geschäftsjahr 2023 angemessen ausgestaltet. Es konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.

EUR
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der Deka Investment GmbH* gezahlten Mitarbeitendenvergütung 63.521.373,38
davon feste Vergütung 47.888.259,53
davon variable Vergütung 15.633.113,85

 

Zahl der Mitarbeitenden der KVG 489

 

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der Deka Investment GmbH* gezahlten Vergütung an bestimmte Mitarbeitendengruppen** 8.109.790,91
Geschäftsführer 2.091.060,65
weitere Risk Taker 2.336.833,98
Mitarbeitende mit Kontrollfunktionen 434.400,67
Mitarbeitende in gleicher Einkommensstufe wie Geschäftsführer und Risk Taker 3.247.495,61

* Mitarbeitendenwechsel innerhalb der Deka-Gruppe werden einheitlich gemäß gruppenweitem Vergütungsbericht dargestellt
** weitere Risk Taker: alle sonstigen Risk Taker, die nicht Geschäftsführer oder Risk Taker mit Kontrollfunktionen sind. Mitarbeitende in Kontrollfunktionen: Mitarbeitende in Kontrollfunktionen, die als Risk Taker identifiziert wurden und nicht Geschäftsführer sind. Mitarbeitende in gleicher Einkommensstufe wie Geschäftsführer und Risk Taker: Mitarbeitende, die nicht Geschäftsführer oder Risk Taker sind und sich auf derselben Einkommensstufe wie Risk Taker oder Geschäftsführer befinden.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 9 Absätze 1 bis 4a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: Unternehmenskennung (LEI-Code):
Deka MSCI Germany Climate Change ESG UCITS ETF 529900ZRYRN9AE62SY52

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Nachhaltiges Investitionsziel

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[X] Ja [ ] Nein
[X] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: 99,84% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es _​% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [ ] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt

 

Inwieweit wurde das nachhaltige Investitionsziel dieses Finanzprodukts erreicht?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die nachhaltigen Ziele dieses Finanzprodukts erreicht werden.

 

Der Deka MSCI Germany Climate Change ESG UCITS ETF ist ein passiv gemanagter börsengehandelter Indexfonds (Exchange Traded Fund, ETF), der den MSCI Germany Climate Change ESG Select (Preisindex) nachbildet. Der zugrundeliegende Index umfasst Aktien von großen und mittelgroßen deutschen Unternehmen und berücksichtigte im Berichtszeitraum ökologische (Environment – „E“), soziale (Social – „S“) und die verantwortungsvolle Unternehmens- bzw. Staatsführung (Governance – „G“) betreffende Kriterien (sog. ESG-Kriterien). Diese zielten darauf ab
• die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios gegenüber der eines breiten Marktindexes signifikant zu reduzieren. Dazu wurden Unternehmen, die dazu beitragen, dass CO2-Emissionen reduziert werden und über ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell verfügen, hoch gewichtet. Gleichzeitig wurden Unternehmen, die bislang nicht zu einer Verringerung des CO2-Ausstoßes beitragen, stark untergewichtet. Diese Umgewichtung der Indextitel wurde anhand des sogenannten LCT Scores vorgenommen. Der LCT-Score wird mit einem Wert zwischen 0 und 10 angegeben und ist ein Indikator dafür, wie hoch die Risiken und Chancen eines Unternehmens in Bezug auf den Wandel zu einer CO2-emissionsarmen Wirtschaft sind und wie gut diese Risiken im Unternehmen gemanagt werden. Grundlage für die Zuordnung des LCT-Scores ist die CO2- Intensität eines Unternehmens. Die CO2-Intensität ist eine Kennzahl, die ausdrückt, wie hoch die CO2-Emissionen im Verhältnis zum Unternehmenswert (EVIC = enterprise value including cash) sind. Die Unternehmen werden nach ihrem LCT-Score in eine der fünf LCT-Kategorien (Asset Stranding, Product Transition, Operational Transition, Neutral und Solution) eingeordnet.
Die Basis der Gewichte der einzelnen Unternehmen im Index bildet die Streubesitz-basierte Marktkapitalisierung. Dieses Gewicht wird anschließend mit einem Faktor, der sich aus LCT-Kategorie und –Score zusammensetzt, adjustiert. Unternehmen der Kategorie „Solution“, die aktiv dazu beitragen, dass CO2- Emissionen reduziert werden, wurden dabei übergewichtet. Unternehmen der Kategorien „Asset Stranding“, „Product Transition“ und „Operational Transition“ wurden untergewichtet, da diese Unternehmen hohe Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug auf den Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft aufweisen.
• in Unternehmen zu investieren, die verantwortungsvolle Geschäftspraktiken anwenden und keine Umsätze bzw. nur einen geringen Anteil ihrer Umsätze in kontroversen Geschäftsfeldern erwirtschaften. Hierzu wurde das Anlageuniversum des zugrundeliegenden Index durch verbindliche Ausschlusskriterien eingegrenzt.
Nicht investiert wurde in Unternehmen,
• die Nuklearsprengköpfe und/​oder ganze Atomraketen herstellten.
• die Komponenten herstellten, die für die ausschließliche Verwendung in Kernwaffen entwickelt oder erheblich verändert wurden.
• die Trägerplattformen herstellten oder montierten, die für den ausschließlichen Einsatz von Kernwaffen entwickelt oder erheblich modifiziert wurden.
• die Hilfsdienste im Zusammenhang mit Kernwaffen anboten.
• die Komponenten herstellten, die nicht für die ausschließliche Verwendung in Kernwaffen entwickelt oder wesentlich verändert wurden, aber in Kernwaffen verwendet werden konnten.
• die Trägerplattformen herstellten oder montierten, die für Kernwaffen verwendet werden konnten, aber nicht für die ausschließliche Nutzung von Kernwaffen entwickelt oder nicht wesentlich geändert wurden.
• die Komponenten für Trägersysteme herstellten, die ausschließlich für Nuklearwaffen verwendet wurden.
• die in irgendeiner Weise mit umstrittenen Waffen (Streumunition, Landminen, Waffen mit abgereichertem Uran, biologische/​chemische Waffen, Blendlaser, nicht nachweisbare Splitter und Brandwaffen mit weißem Phosphor) in Verbindung standen.
• die 5 % oder mehr ihres Umsatzes mit Waffensystemen, Komponenten oder unterstützenden Systemen und Dienstleistungen erzielten.
• die als „Produzent“ von Tabakwaren eingestuft waren oder 5 % oder mehr ihres Umsatzes aus der Produktion, dem Vertrieb, dem Einzelhandel, dem Angebot und der Lizenzierung von Tabakerzeugnissen erzielten.
• die 10 % oder mehr ihres Umsatzes aus Kohleverstromung erzielten.
• die mehr als 0 % ihres Umsatzes aus der arktischen Erdöl oder Erdgasförderung bezogen oder ihren eigenen Angaben zur Folge Erdöl oder Erdgas in arktischen Gebieten förderten.
• die mehr als 0 % ihres Umsatzes mit unkonventionellem Erdöl und Erdgas erzielten, ihren eigenen Angaben zur Folge Erdöl oder Erdgas mit der Methode des hydraulischen Frackings oder Ölsand förderten.
• die mehr als 0 % ihres Umsatzes aus dem Abbau von Kohle und dem Verkauf an externe Parteien erzielten, ihren eigenen Angaben zur Folge Kohle förderten.
• die Atomkraftwerke betrieben oder besaßen oder mehr als 5 % ihres Umsatzes mit der Stromerzeugung aus Kernenergie erzielten.
• die Uranminen betrieben oder besaßen.
• mit einer CO2Emissionsintensität (gemessen in Scope1 und 2 CO2e/​ Mio. USD Umsatz) von mehr als 1.500.
• mit einer Energieverbrauchsintensität (gemessen in GWh/​ Mio. EUR Umsatz) von mehr als 300.
• die in den letzten drei Jahren mehr als eine schwere oder sehr schwere Kontroverse im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen hatten.
• die sich nicht an die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen hielten.
• die mit sehr schwerwiegenden Kontroversen in Bezug auf ESG-Themen konfrontiert waren. Dies wurde durch den Ausschluss von Unternehmen mit einem „MSCI ESG Controversy Score“ von 0 umgesetzt.
• die mit sehr schwerwiegenden oder schwerwiegenden Kontroversen in Bezug auf Umweltthemen konfrontiert waren. Dies wurde durch den Ausschluss von Unternehmen mit einem “MSCI ESG Environmental Controversy Score“ von 1 oder 0 umgesetzt.
• mit einem MSCI ESGRating von „CCC“ oder „B“, fehlendem LCT-Score oder fehlendem ESG-Score.
Die Bewertung des MSCI ESG Ratings umfasst dabei eine siebenstufige Skala mit den Kategorien AAA, AA, A, BBB, BB, B und CCC, wobei CCC die niedrigste Bewertung und AAA die höchste Bewertung darstellt.
Darüber hinaus wurden im Laufe des Berichtszeitraums zweimal neue Ausschlusskriterien eingeführt.
Mit Wirkung vom 01.06.2023 wurden dadurch keine Wertpapiere von Unternehmen mehr in den Index aufgenommen,
• die in irgendeiner Weise mit Nuklearwaffen in Verbindung stehen.
• die mehr als 5% ihres Umsatzes mit der Lieferung wichtiger nuklearspezifischer Produkte oder Dienstleistungen für die Kernkraftindustrie erzielten.
• die mehr als 5% ihres Umsatzes durch die Produktion von Handfeuerwaffen erzielten.
Zudem wurde die Umsatzschwelle für Unternehmen, die Uran abbauen von 0% auf 5% erhöht.
Außerdem wurden am 01.12.2023 die Ausschlusskriterien im Index erweitert. Der Index sieht keine Investitionen in Wertpapiere von Unternehmen vor,
• die 5 % oder mehr ihres Umsatzes aus Kohleverstromung erzielten.
• die 5 % oder mehr ihres Umsatzes aus der Förderung von Erdöl und Erdgas erzielten.
• die 10 % oder mehr ihres Umsatzes aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/​von fossilen Brennstoffen generierten.
Darüber hinaus tätigte das Finanzprodukt im Berichtszeitraum nachhaltige Investitionen im Sinne der Offenlegungs-Verordnung ((EU) 2019/​2088). Das nachhaltige Anlageziel des Fonds ist es, mittels Abbildung einer EU Climate Transition Benchmark die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios gegenüber eines breiten Marktindexes signifikant zu reduzieren.
Mit den nachhaltigen Investitionen, die das Finanzprodukt tätigte, wurden keine Umweltziele gemäß Artikel 9 der EU Taxonomie (Verordnung (EU) 2020/​852) verfolgt.
Inwieweit die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale des Finanzprodukts erfüllt wurden, wird anhand der Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Details zur Ausprägung der Nachhaltigkeitsindikatoren im Berichtszeitraum finden sich im folgenden Abschnitt „Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?“.
Der MSCI Germany Climate Change ESG Select (Preisindex) wurde als Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf das nachhaltige Investitionsziel ausgerichtet ist. Der Index erfüllt zudem die Anforderungen an EU Referenzwerte für den klimabedingten Wandel (EU Climate Transition Benchmarks, EU CTB). Hiermit wird dem Ziel der Verwirklichung der langfristigen Erderwärmungsziele des Übereinkommens von Paris (Paris Agreement vom 15.12.2015) Rechnung getragen. Durch die dynamischen Umgewichtungsfaktoren der im Index enthaltenen Unternehmen wird sichergestellt, dass eine Reduktion der CO2-Intensität von mindestens 30% im Vergleich zu einem breiten Marktindex erfolgt. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios jährlich um mindestens 7% im Vergleich zum Vorjahr sinkt.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien
Während des Berichtszeitraums investierte das Finanzprodukt im Rahmen der physischen Replikation ausschließlich in Wertpapiere von Unternehmen, die im zugrundliegenden Index enthalten waren. Damit hielt das Finanzprodukt die im Rahmen des Indexregelwerks festgelegten Ausschlusskriterien während des Berichtszeitraums vollumfänglich und dauerhaft ein. Die Zusammensetzung des Index und damit die Überprüfung der Ausschlusskriterien wurde durch den Indexanbieter vierteljährlich angepasst. Durch die Einhaltung der Ausschlusskriterien wurde erreicht, dass das Sondervermögen im Berichtszeitraum nicht in Wertpapieren von Unternehmen angelegt wurde, die keine verantwortungsvollen Geschäftspraktiken anwendeten und damit gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstießen, in Umwelt- oder andere ESG-Kontroversen verwickelt waren und/​ oder Umsätze bzw. einen gewissen Anteil ihrer Umsätze in kontroversen Geschäftsfeldern erwirtschafteten.
Eine ausführliche Auflistung der Kriterien, die zum Ausschluss der Unternehmen aus dem zugrundeliegenden Index geführt haben, findet sich im vorherigen Abschnitt „Inwieweit wurde das nachhaltige Investitionsziel dieses Finanzprodukts erreicht?“ wieder.
2. CO2-Intensität
Der Indikator „CO2-Intensität“ betrug im Berichtszeitraum 467,16 tCO2e je 1 Mio. Euro Unternehmenswert der im Finanzprodukt enthaltenen Unternehmen.
Dies wurde erreicht durch eine Übergewichtung von Unternehmen, die dazu beitragen, dass CO2-Emissionen reduziert werden und über ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell verfügen, bei gleichzeitiger Untergewichtung von Unternehmen, die bislang nicht zu einer Verringerung des CO2-Ausstoßes beitragen.
Der Indikator berechnet sich aus der Summe der CO2-Emissionen der Unternehmen, in die das Finanzprodukt investiert, gemessen in tCO2e. Diese wird mit 1 Mio. Euro Unternehmenswert der im Fonds enthaltenen Unternehmen, ins Verhältnis gesetzt. Der Indikator basiert auf Daten von MSCI ESG Research LLC und spiegelt die Datenlage an den Quartalsstichtagen des Berichtszeitraums wider.
In der unten dargestellten Tabelle wird unter “nicht nachhaltige Investitionen“ für die letzte Berichtsperiode der Wert von “2 Andere Investitionen“ und “1B Andere ökologische oder soziale Merkmale“ ausgewiesen. Der Anteil sozial nachhaltiger Investitionen betrug für die letzte Berichtsperiode 7,69%. Die Abweichung resultiert aus der Offenlegung im letzten Berichtsjahr unter Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/​2088.
…und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Referenzperiode 01.02.2023-31.01.2024 01.02.2022-31.01.2023
Anzahl Verletzungen der Ausschlusskriterien 0,00 Verletzungen 0,00 Verletzungen
CO2-Emissionsintensität (je 1 Mio. € Unternehmenswert) 467,16 tCO2e 593,57 tCO2e
Anteil nachhaltige Investitionen 99,84% 13,54%
Anteil Investitionen mit Umweltziel 99,84% 5,85%
Anteil der taxonomiekonformen Investitionen 0,00% 0,00%
Anteil Investitionen mit anderen Umweltzielen 99,84% 5,85%
Anteil Investitionen mit sozialem Ziel 0,00% 0,00%
Anteil nicht nachhaltige Investitionen 0,16% 86,46%

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Inwiefern wurden nachhaltige Investitionsziele durch die nachhaltigen Investitionen nicht erheblich beeinträchtigt?
Damit die nachhaltigen Investitionen den nachhaltigen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags nicht gleichzeitig erheblich schaden, wurden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen, in die der Fonds investierte, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu wurden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1) herangezogen. Diese PAI-Indikatoren sollen dazu dienen, die negativen Effekte zu messen, die Unternehmen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben.
Die Auswahl der Emittenten erfolgte unter Berücksichtigung von definierten Schwellenwerten für die einbezogenen PAI-Indikatoren. Dadurch wurden negative Effekte in Bezug auf die nachhaltigen Anlageziele begrenzt. Eine Auflistung der PAI-Indikatoren findet sich im darauffolgenden Abschnitt „Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“.
Darüber hinaus berücksichtigte das Finanzprodukt im Berichtszeitraum grundsätzlich die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Informationen hierzu finden sich im Abschnitt „Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“.
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Bei den nachhaltigen Investitionen wurden für ausgewählte Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Indikatoren) Schwellenwerte festgelegt. Investitionen des Finanzprodukts wurden nur als nachhaltig bewertet, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen bei diesen Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschritten.
Folgende PAI-Indikatoren werden bei den nachhaltigen Investitionen in Unternehmen berücksichtigt:
• Treibhausgasemissionsintensität (PAI 3 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren(PAI 5 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (PAI 10 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Engagement in umstrittenen Waffen (PAI 14 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Anzahl der Fälle von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und sonstigen Vorfällen(PAI 14, aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 3)
Bei allen nachhaltigen Investitionen des Finanzprodukts, hielten die investierten Unternehmen einen definierten Schwellenwert bei der CO2-Intensität (Scope 1 und Scope 2) und Energieverbrauchsintensität ein und waren nicht an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt. Zudem wurden keinem der Unternehmen bei den nachhaltigen Investitionen mehrfach Menschenrechtsverletzungen in den letzten drei Jahren und/​ oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen.
Die Bewertung erfolgte hauptsächlich auf Basis von ESG-Daten des externen Researchanbieters MSCI ESG Research LLC.
Verschlechterte sich die Bewertung für einen Emittenten im Laufe des Berichtszeitraums, sodass die definierten Schwellenwerte bzw. Ausprägungen bei mindestens einem der oben genannten Indikatoren nicht mehr eingehalten wurden, wurde die Investition nicht mehr als nachhaltig eingestuft und nicht mehr dem Anteil nachhaltiger Investitionen angerechnet.
Weitere PAI-Indikatoren wurden bei der allgemeinen PAI-Berücksichtigung einbezogen. Informationen hierzu finden sich im Abschnitt „Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“.
Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:
Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte definieren Leitlinien für die Anwendung guter Unternehmensführung in Bezug auf die Bekämpfung von Bestechung und Korruption, den Umgang mit Beschäftigten, Umweltschutz sowie die Achtung der Menschenrechte.
Die nachhaltigen Investitionen in Unternehmen standen insofern im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, als dass mit den nachhaltigen Investitionen nicht in Wertpapiere von Unternehmen investiert wurde, denen mehrfach Menschenrechtsverletzungen in den letzten drei Jahren oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden.
Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als „schwerer Verstoß“ gegen globale Normen wie die ILO („International Labour Organization“) Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Die Bewertung erfolgte hauptsächlich auf Basis von ESG-Daten des externen Researchanbieters MSCI ESG Research LLC.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Bei dem Finanzprodukt wurden im Berichtszeitraum die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt. PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten von Unternehmen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Im Rahmen der PAI-Berücksichtigung wurden im Berichtsjahr systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsprozess angewendet.
Die Messung und Bewertung der PAI der Unternehmen, Staaten und Zielfonds im Anlageuniversum erfolgte unter Verwendung von ESG-Daten des externen Researchanbieters MSCI ESG Research LLC. Die PAI-Informationen für Unternehmen wurden dem Portfoliomanagement des Finanzprodukts zur Berücksichtigung im Investitionsprozess zur Verfügung gestellt.
Die negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen, die von den im Index enthaltenen Unternehmen ausgehen können, wurden im Berichtszeitraum begrenzt, indem der Index gegenüber einem breiten Marktindex Unternehmen ausschloss, die definierte Mindeststandards in Bezug auf Umwelt und Soziales nicht einhielten und damit besonders hohe negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aufwiesen. Eine ausführliche Beschreibung der Kriterien, die zum Ausschluss der Unternehmen geführt haben, findet sich im Abschnitt „Inwieweit wurde das nachhaltige Investitionsziel dieses Finanzproduktes erreicht?“.
Im Berichtszeitraum waren insbesondere keine Unternehmen mehr im Index enthalten, deren CO2-Emissionsintensität (PAI 3, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288) und Energieverbrauchsintensität (PAI 6, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288) einen definierten Schwellenwert überschritt, die definierte Umsatzschwellen in kontroversen Geschäftsfeldern wie fossilen Brennstoffen (PAI 4, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288) oder kontroversen Waffen (PAI 14, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288) überschritten und die gegen soziale Mindeststandards verstießen, indem ihnen z.B. Verstöße gegen den UN Global Compact (PAI 10, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288) oder mehrfach Menschenrechtsverletzungen (PAI 14, Tabelle 3, (EU) 2022/​1288) vorgeworfen wurden. Eine ausführliche Beschreibung der Kriterien und Schwellenwerte bzw. Ausprägungen, die zum Ausschluss der Unternehmen geführt haben, findet sich im Abschnitt „Inwieweit wurde das nachhaltige Investitionsziel dieses Finanzproduktes erreicht?“.
Für weitere PAI-Indikatoren erfolgte die Bewertung der Unternehmen und Staaten im Anlageuniversum auf kontinuierlicher Basis durch Nachhaltigkeitsanalysten. Auf Basis dieser Bewertung wurden gegebenenfalls weitere Unternehmen aus dem Anlageuniversum des Finanzprodukts ausgeschlossen. Folgende PAI-Indikatoren für Unternehmen wurden im Rahmen dieser Maßnahme betrachtet:
• Treibhausgasemissionen (PAI 1 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• CO2-Fußabdruck (PAI 2 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• ​​​​​​Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind (PAI 4 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Anteil des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung aus nicht erneuerbaren Energiequellen (PAI 5 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken (PAI 7 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Emissionen in Wasser (PAI 8 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Anteil gefährlicher und radioaktiver Abfälle (PAI 9 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Fehlende Prozesse und Compliance-Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der UNGC-Grundsätze und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (PAI 11 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle (PAI 12 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen (PAI 13 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Engagement in Gebieten mit hohem Wasserstress (PAI 8 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 2)
Darüber hinaus wurde im Rahmen der Mitwirkungspolitik der Verwaltungsgesellschaft Maßnahmen ergriffen, um auf eine Reduzierung der PAI der Unternehmen im Anlageuniversum hinzuwirken. Dazu nutzte die Verwaltungsgesellschaft zum einen ihr Stimmrecht auf Hauptversammlungen. Zum anderen trat die Verwaltungsgesellschaft mit Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte bei PAI-Indikatoren oder anderen ESG-Kennzahlen überschritten und/​ oder in ESG-Kontroversen verwickelt waren, in Dialog. In den Gesprächen wurden die Unternehmen auf Missstände aufmerksam gemacht und auf Lösungswege hingewiesen. Die Schwerpunkte sowie die Ergebnisse der Engagementaktivitäten sind im Engagement-Bericht der Verwaltungsgesellschaft des Fonds zu finden. Der aktuelle Engagement-Bericht sowie die Abstimmungsergebnisse auf Hauptversammlungen sind unter folgendem Link abrufbar https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​ueber-uns/​deka-investment-im-profil/​corporate-governance .

 

Was waren die Hauptinvestitionen bei diesem Finanzprodukt?

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der Investitionen entfiel, die im Bezugszeitraum mit dem Finanzprodukt getätigt wurden: 01.02.2023 – 31.01.2024

 

In der Tabelle werden die fünfzehn Investitionen aufgeführt, auf die im Berichtszeitraum der größte Anteil aller getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel, mit Angabe der Sektoren und Länder, in die investiert wurde.
Die Angaben zu den Hauptinvestitionen beziehen sich auf den Durchschnitt der Anteile am Sondervermögen zu den Quartalsstichtagen des Berichtszeitraums und beziehen sich auf das Brutto- Fondsvermögen. Abweichungen zu der Vermögensaufstellung im Hauptteil des Jahresberichts, die stichtagsbezogen zum Ende des Berichtszeitraums erfolgt, sind daher möglich.
Größte Investitionen Sektor In % der Vermögenswerte Land
SAP SE Inhaber-Aktien (DE0007164600) Software & Dienste 10,51% Deutschland
Siemens AG Namens-Aktien (DE0007236101) Investitionsgüter 9,42% Deutschland
Allianz SE vink.Namens-Aktien (DE0008404005) Versicherungen 7,89% Deutschland
Infineon Technologies AG Namens-Aktien (DE0006231004) Halbleiter & Geräte zur Halbleiterproduktion 7,33% Deutschland
Deutsche Post AG Namens-Aktien (DE0005552004) Transportwesen 7,12% Deutschland
Deutsche Telekom AG Namens-Aktien (DE0005557508) Telekommunikationsdienste 5,64% Deutschland
Münchener Rückvers.-Ges. AG vink.Namens-Aktien (DE0008430026) Versicherungen 4,30% Deutschland
adidas AG Namens-Aktien (DE000A1EWWW0) Gebrauchsgüter & Bekleidung 4,29% Deutschland
Merck KGaA Inhaber-Aktien (DE0006599905) Pharmazeutika, Biotechnologie & Biowissenschaften 3,48% Deutschland
Vonovia SE Namens-Aktien (DE000A1ML7J1) Gebäudemanagement & Immobilienentwicklung 2,85% Deutschland
Deutsche Börse AG Namens-Aktien (DE0005810055) Finanzdienstleistungen 2,73% Deutschland
Symrise AG Inhaber-Aktien (DE000SYM9999) Roh-, Hilfs- & Betriebsstoffe 2,22% Deutschland
Beiersdorf AG Inhaber-Aktien (DE0005200000) Haushaltsartikel & Pflegeprodukte 2,12% Deutschland
Knorr-Bremse AG Inhaber-Aktien (DE000KBX1006) Investitionsgüter 1,99% Deutschland
Henkel AG & Co. KGaA Inhaber-Vorzugsaktien (DE0006048432) Haushaltsartikel & Pflegeprodukte 1,81% Deutschland

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Der Anteil der Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels beitrugen (#1 Nachhaltig) betrug im Berichtszeitraum 99,84%. Darunter fallen alle Investitionen, die die im Rahmen der verbindlichen Elemente der ESG-Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien des Fonds einhielten und Teil des CTB-konformen Index waren.
Eine Beschreibung der Investitionen, die nicht auf das nachhaltige Investitionsziel des Fonds ausgerichtet waren, findet sich im Abschnitt „Welche Investitionen fielen unter „nicht nachhaltige Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?“.
Die Angaben in der Grafik stellen den Durchschnitt der Vermögensallokation aus den Quartalsstichtagen des Berichtszeitraums dar und beziehen sich auf das Brutto-Fondsvermögen. Geringfügige Abweichungen in der prozentualen Gewichtung der Investitionen resultieren aus rundungsbedingten Differenzen

#1 Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.

#2 Nicht nachhaltige Investitionen umfasst Investitionen, die nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
In welchen Wirtschaftssektoren und Teilsektoren das Finanzprodukt während des Berichtszeitraums investierte, ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Die Zuteilung der Investitionen zu den Sektoren und Teilsektoren erfolgte auf Basis von Daten von externen Researchanbietern sowie internem Research. Unter „Sonstige“ fielen Bankguthaben, Derivate, Forderungen und Emittenten, für die keine Branchenzuteilung vorlag.
Darüber hinaus wurden im Berichtszeitraum 0,92% der Investitionen im Bereich fossile Brennstoffe getätigt. Zur Berechnung des Anteils der Investitionen in Sektoren und Teilsektoren der fossilen Brennstoffe wurde auf Daten des externen Researchanbieters MSCI ESG Research LLC zurückgegriffen. Der Anteil beinhaltet Unternehmen, die Umsätze im Bereich der fossilen Brennstoffe, einschließlich der Förderung, Verarbeitung, Lagerung und dem Transport von Erdölprodukten, Erdgas sowie thermischer und metallurgischer Kohle erwirtschaften.
Die Berechnung der Anteile basiert auf dem Durchschnitt der Datenlage zu den Quartalsstichtagen im Berichtszeitraum und bezieht sich auf das Brutto-Fondsvermögen
Sektor Anteil
Basiskonsumgüter 5,47%
Haushaltsartikel & Pflegeprodukte 4,91%
Vertrieb und Einzelhandel von Basiskonsumgütern 0,56%
Finanzwesen 18,93%
Banken 0,94%
Finanzdienstleistungen 4,50%
Versicherungen 13,49%
Gesundheitswesen 8,90%
Gesundheitswesen: Ausstattung & Dienste 2,31%
Pharmazeutika, Biotechnologie & Biowissenschaften 6,59%
Immobilien 3,72%
Gebäudemanagement & Immobilienentwicklung 3,72%
Industrie 23,74%
Investitionsgüter 16,21%
Transportwesen 7,53%
Informationstechnologie 18,49%
Halbleiter & Geräte zur Halbleiterproduktion 7,33%
Software & Dienste 11,16%
Kommunikationsdienste 6,19%
Medien & Unterhaltung 0,38%
Telekommunikationsdienste 5,81%
Nicht-Basiskonsumgüter 9,91%
Automobile & Komponenten 3,22%
Dienstleistungsunternehmen 0,60%
Gebrauchsgüter & Bekleidung 5,11%
Vertrieb u. Einzelhandel für Nicht-Basiskonsumgüter 0,98%
Roh-, Hilfs- & Betriebsstoffe 3,56%
Roh-, Hilfs- & Betriebsstoffe 3,56%
Sonstige 0,16%
Sonstige 0,16%
Versorgungsbetriebe 0,92%
Versorgungsbetriebe 0,92%
Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Das Finanzprodukt investierte im Berichtszeitraum nicht nachweisbar in taxonomiekonforme Wirtschaftsaktivitäten und trug damit zu keinem der in Artikel 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Umweltziele bei. Der Anteil der taxonomiekonformen Investitionen betrug demnach 0% (gemessen an den drei Leistungsindikatoren OpEx, CapEx und Umsatz).
Das Finanzprodukt investierte im Berichtszeitraum nicht in Staatsanleihen. Der Anteil taxonomiekonformer Investitionen beträgt demnach mit und ohne Staatsanleihen 0%.

 

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf voll erneuerbare Energie oder CO2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.

 

Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert ?
[ ] Ja:
[ ] In fossiles Gas [ ] In Kernenergie
[X] Nein
_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung links am Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse, die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z. B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in grüner Farbe. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Wirtschaftstätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Art der Wirtschaftstätigkeit Anteil
Ermöglichende Tätigkeiten 0,00%
Übergangstätigkeiten 0,00%

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der EU-Taxonomie nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Es war nicht Teil der Anlagestrategie des Finanzprodukts in Wirtschaftsaktivitäten zu investieren, die taxonomiekonform sind. Vielmehr wurde mit den nachhaltigen Investitionen mittels Abbildung einer EU Climate Transition Benchmark die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios gegenüber eines breiten Marktindexes signifikant reduziert. Zudem musste der Index sicherstellen, dass die CO2-Intensität jährlich um mindestens 7 % im Vergleich zum Vorjahr sinkt. So wird dafür Sorge getragen, dass die CO2-Intensität einem Transitionspfad folgt, der mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens übereinstimmt. Gezielt Investitionen in Wirtschaftstätigkeiten zu tätigen, die als taxonomiekonform gelten, sind nicht Teil der Anlagestrategie. Demnach investierte das Finanzprodukt in Wirtschaftstätigkeiten mit Umweltzielen, die nicht taxonomiekonform sind.
Der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel betrug 99,84%.
Die Berechnung des Anteils basiert auf dem Durchschnitt der Datenlage zu den Quartalsstichtagen im Berichtszeitraum und bezieht sich auf das Brutto-Fondsvermögen.
Welche Investitionen fielen unter „nicht nachhaltige Investitionen“, welcher Anlagezweck wurde mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter „nicht nachhaltige Investitionen“ fielen alle Investitionen, die nicht nach den verbindlichen Elementen der ESG-Anlagestrategie ausgewählt wurden und damit nicht ausgerichtet auf das nachhaltige Investitionsziel des Finanzprodukts waren. Im Berichtszeitraum gehörten hierzu Investitionen in
• Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder). Diese wurden aus Liquiditätszwecken gehalten.
Bei diesen Investitionen wurde ein ökologischer und sozialer Mindestschutz angewendet, in der Form, dass auch mit diesen Investitionen nicht in Hersteller geächteter und kontroverser Waffen investiert wurde. Zudem wurde im Rahmen dieser Investitionen nicht in Produkte investiert, die die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln abbilden.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung des nachhaltigen Investitionsziels ergriffen?

Die Überwachung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit dem nachhaltigen Investitionsziel erfolgte im Rahmen von standardisierten Prozessen, die auf Indexebene umgesetzt sind. Dabei findet die Überwachung und Neugewichtung der im Index enthaltenen Wertpapiere im Rahmen der vierteljährlichen Indexanpassungen (jeweils im Februar, Mai, August und November) statt. Aufgrund der Veröffentlichungspläne wurden die Unternehmen in der Regel zudem einmal jährlich von MSCI kontaktiert und das aktualisierte Unternehmensprofil wurde ihnen zugesendet. Die Low Carbon Transition Bewertung erfolgt ebenfalls auf jährlicher Basis. Die zugrundeliegenden Daten für die LCT Kategorien und Scores (d.h. Kohlenstoffemissionen, Einnahmen aus alternativen Energien, Einnahmen aus Energieeffizienz) wurden das ganze Jahr über aktualisiert. Wurden unterjährig signifikante Änderungen in den zugrundeliegenden Daten identifiziert erfolgte eine zusätzliche Bewertung.
Darüber hinaus erfolgte eine Nachhaltigkeitsanalyse durch die Deka Investment GmbH. Die Ergebnisse dieses Analyseprozesses werden auf jährlicher Basis herangezogen, um die ESG-Kriterien des Index zu überprüfen.
Im Rahmen der Mitwirkungspolitik nahm die Gesellschaft zudem ihre Rolle als aktiver Investor wahr, um Unternehmen mit kritischen Geschäftsaktivitäten zu einem nachhaltigeren und verantwortlicheren Wirtschaften zu bewegen. Hierzu trat die Gesellschaft in den Dialog mit ausgewählten Unternehmen zu Themen wie Umweltschutz, Klimawandel und Arbeitsbedingungen. Wurden ESG-Kontroversen bei Unternehmen identifiziert, wurden diese darauf angesprochen und zur Aufklärung bzw. Beseitigung des Missstandes aufgefordert. Die angesprochenen Themen wurden dokumentiert und die Entwicklung nachverfolgt. Zudem übte die Gesellschaft ihre Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen aus und stimmte regelmäßig auf Hauptversammlungen ab. Details zu den Abstimmungsergebnissen und zu den Schwerpunkten sowie den Ergebnissen der Mitwirkungspolitik sind unter folgendem Link abrufbar: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​ueber-uns/​deka-investment-im-profil/​corporate-governance.

 

Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum Nachhaltigkeitsreferenzwert abgeschnitten?

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das nachhaltige Ziel des Finanzprodukts erreicht wird.

 

Wie unterscheidet sich der Referenzwert von einem breiten Marktindex?
Für dieses Produkt wurde der MSCI Germany Climate Change ESG Select (Preisindex) als Referenzwert bestimmt. Dieser erfüllt die Anforderungen an EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel (EU Climate Transition Benchmarks, EU CTB). Hiermit wird dem Ziel der Verwirklichung der langfristigen Erderwärmungsziele des Übereinkommens von Paris (Paris Agreement vom 15.12.2015) Rechnung getragen.
Der zugrundeliegende Index unterscheidet sich von einem breiten Marktindex zum einen durch die reduzierte Anzahl der enthaltenen Titel in Folge der Anwendung der im Abschnitt „Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt? beschriebenen Ausschlusskriterien. Zum anderen wird bei den verbleibenden Indextiteln zusätzlich eine Umgewichtung anhand des LCT Scores vorgenommen. Dadurch wird erreicht, dass die CO2-Intensität des Portfolios um 30% gegenüber einem bereiten Marktindex reduziert wird. Darüber hinaus sorgt die Umgewichtung dafür, dass die gewichtete CO2-Intensität des Portfolios jährlich um mindestens 7% im Vergleich zum Vorjahr sinkt. Darüber hinaus kann sich bspw. der ESG-Score bzw. das ESG-Rating des zugrundeliegenden Index insgesamt von dem Wert eines breiten Marktindex unterscheiden.
Wie hat dieses Finanzprodukt in Bezug auf die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten, mit denen die Ausrichtung des Referenzwerts auf das nachhaltige Investitionsziel bestimmt wird?
01.02.2023 – 31.01.2024 Deka MSCI Germany Climate Change ESG UCITS ETF
CO2-Emissionsintensität (in tCO2e je 1 Mio. € Unternehmenswert) 467,16
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum Referenzwert abgeschnitten?
01.02.2023 – 31.01.2024 Deka MSCI Germany Climate Change ESG UCITS ETF Referenzindex
CO2-Emissionsintensität (in tCO2e je 1 Mio. € Unternehmenswert) 467,16 467,58
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum breiten Marktindex abgeschnitten?
01.02.2023 – 31.01.2024 Deka MSCI Germany Climate Change ESG UCITS ETF Breiter Marktindex
CO2-Emissionsintensität (in tCO2e je 1 Mio. € Unternehmenswert) 467,16 764,51

 

 

Frankfurt am Main, den 26. April 2024

Deka Investment GmbH

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers.

An die Deka Investment GmbH,
Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Deka MSCI Germany Climate Change ESG UCITS ETF – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Februar 2023 bis zum 31. Januar 2024, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Januar 2024, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Februar 2023 bis zum 31. Januar 2024 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Die im Abschnitt „Sonstige Informationen“ unseres Vermerks genannten Bestandteile des Jahresberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften bei der Bildung unseres Prüfungsurteils zum Jahresbericht nicht berücksichtigt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des Jahresberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Deka Investment GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die allgemeinen Angaben zum Management und zur Verwaltung des Sondervermögens, den Abschnitt „Nachhaltiges Investitionsziel“ des Jahresberichts sowie die übrigen Darstellungen und Ausführungen zum Sondervermögen mit Ausnahme der in § 101 KAGB aufgeführten und geprüften Bestandteile des Jahresberichts sowie unseres Vermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Abschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir diesbezüglich weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung ab.

Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortlichkeit die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht des Sondervermögens Deka MSCI Germany Climate Change ESG UCITS ETF unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der Deka Investment GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Deka Investment GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Deka Investment GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Deka Investment GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Deka Investment GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Deka Investment GmbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 30. April 2024

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Andreas Koch
Wirtschaftsprüfer
Mathias Bunge
Wirtschaftsprüfer

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein