Start Allgemein Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime und Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zum Thema GGMT

Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime und Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zum Thema GGMT

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Tumisu (CC0), Pixabay

Interviewer: Guten Tag, Herr Reime und Frau Bontschev. Wir freuen uns, Sie hier zu haben, um über die rechtlichen Aspekte des Goldkaufs bei der Firma GGMT zu sprechen. Können Sie zunächst erläutern, was es bedeutet, dass GGMT als Einkaufskommissionärin agiert?

Rechtsanwalt Reime: Natürlich. Als Einkaufskommissionärin handelt GGMT im Namen des Kunden, aber auf eigene Rechnung, um Goldbarren zu kaufen. Dies ist im Handelsgesetzbuch unter den §§ 383 ff UGB geregelt. Die Besonderheit hierbei ist, dass GGMT den Goldkauf zu einem deutlich rabattierten Preis durchführt, verglichen mit dem Börsenpreis der London Metal Exchange.

Rechtsanwältin Bontschev: Hinzu kommt, dass GGMT für diese Dienstleistung eine Vertriebsprovision erhält, die mindestens 50 % des dem Kunden gewährten Rabatts entspricht. Diese Provision steht GGMT auch zu, wenn der Kauf letztlich nicht zustande kommt, sofern die Gründe dafür im Verantwortungsbereich des Kunden liegen.

Interviewer: Was passiert, wenn AULICIO die Lieferung nicht erfüllen kann?

Rechtsanwalt Reime: In einem solchen Fall verliert GGMT den Anspruch auf die Provision und muss diese an den Kunden zurückzahlen. Das ist besonders relevant, wenn die Lieferung aufgrund von höherer Gewalt, wie z.B. Covid-19-Beschränkungen, verzögert oder unmöglich wird.

Rechtsanwältin Bontschev: Zudem tritt GGMT die Forderungen gegen AULICIO an den Kunden ab, einschließlich bestimmter Sicherheiten wie Pfandbestellungen an den Aktien von AULICIO. Das bedeutet, dass der Kunde im Insolvenzfall von GGMT direkt seine Forderungen gegen AULICIO geltend machen kann.

Interviewer: Und wie sieht es mit der Haftung von GGMT aus?

Rechtsanwalt Reime: GGMT übernimmt keine Haftung für die Ausführung des Geschäfts oder die Verbindlichkeiten von AULICIO. Das bedeutet, dass im Falle einer Nichtlieferung oder Nichtzahlung durch AULICIO, der Kunde potenziell seinen gesamten Einsatz verlieren könnte.

Rechtsanwältin Bontschev: Das ist richtig. Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass der Kunde bei Fernabschlüssen unter bestimmten Voraussetzungen ein Rücktrittsrecht hat. Allerdings muss er sich bewusst sein, dass durch die Schwankungen des Goldpreises besondere Risiken bestehen.

Interviewer: Können Sie abschließend einen Rat an potenzielle Kunden geben?

Rechtsanwalt Reime: Kunden sollten sich der Risiken bewusst sein und sich nicht allein auf die hohen Rabatte verlassen. Eine sorgfältige Prüfung der Vertragsbedingungen und des Kleingedruckten ist entscheidend.

Rechtsanwältin Bontschev: Und sie sollten auch bedenken, dass der Kauf von Gold als Anlage mit Risiken verbunden ist, insbesondere wenn es um die Vorfinanzierung von noch zu schürfendem Gold geht. Eine Diversifizierung der Anlagen und Vorsicht beim Kauf auf Kredit sind daher ratsam.

Interviewer: Vielen Dank, Herr Reime und Frau Bontschev, für diese aufschlussreichen Informationen.

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