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Amtsgericht Essen

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qimono / Pixabay

Amtsgericht Essen
Jugendschöffengericht

70 Ls-75 Js 229/​20-44/​20 – 16.05.2022

Herrn
Enver Dogan
c/​o Zsüliett Nagy
Bodelschwinghstr.7
72250 Freudenstadt

Sehr geehrter Herr Dogan,

in der Jugendstrafsache

gegen Halabi

mit Urteil vom 29.09.2021 hat das AG in Essen – (70 Ls 44/​20) – die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von insgesamt 2.555,58 € angeordnet. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Sie können innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Erhalt dieses Schreibens einen Anspruch auf Auskehrung des Ihnen zustehenden Schadensbetrages gemäß § 459k Abs. 2 StPO geltend machen, indem Sie ihn bei dem Amtsgericht Essen anmelden.

Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist ist eine Befriedigung allein mach Vorlage eines vollstreckbaren zivilrechtlichen Titeis, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, möglich oder wenn die Fristversäumnis gemäß §§ 44 und 45 StPO, § 459k Abs. 4 StPO hinreichend entschuldigt werden kann.

Das Amtsgericht prüft nach Ablauf der vorbezeichneten Frist, ob die gesicherten Vermögenswerte ausreichen, um die nunmehr geltend gemachten Ansprüche der Verletzten zu befriedigen. Aus der Prüfung können sich folgende Konstellationen ergeben:

a)
Sofern die gesicherte Vermögensmasse ausreicht, wird diese an den/​die Verletzten ausgekehrt.

b)
Sofern die gesicherte Vermögensmasse nicht ausreicht, um alle angemeldeten Ansprüche der Verletzten zu befriedigen, ist das Amtsgericht berechtigt, Insolvenzantrag zu stellen. Den Gläubigern wird der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens besonders zugestellt. In diesem Fall muss der Verletzte seinen Anspruch eigenständig und schriftlich bei dem Insolvenzverwalter gemäß § 174 InsO in dem Insolvenzverfahren geltend machen.

c)
Wird ein Insolvenzverfahren, obwohl nicht genügend Masse zur Befriedigung der Verletzten zur Verfügung steht (sog. Mangelfall), nicht durchgeführt, bleibt das Amtsgericht gemäß § 459m Abs. 1 Satz 4 StPO für die Verteilung der Masse zuständig. Der Verletzte kann Leistungen aus der Vermögensmasse in diesem Fall nur gegen Vorlage eines Vollstreckungstitels im Sinne des § 794 der Zivilprozessordnung, z. B. Urteil, Vergleich oder notarielles Schuldanerkenntnis, erhalten. Bei Anwendung des Verfahrens gemäß § 459m StPO gilt allerdings eine Ausschlussfrist von zwei Jahren. Legen mehrere Geschädigte entsprechende Titel vor, so entscheidet der Eingang des zivilrechtlichen Titels bei dem Amtsgericht über die Reihenfolge der Verteilung. Rangwahrend sind auch vorläufig vollstreckbare Titel.

Bitte teilen Sie alsbald mit, wenn Sie Ansprüche auf Auskehrung des Verwertungserlöses geltend machen wollen.

Auf anliegendes Formblatt wird hingewiesen und um zeitnahe Rücksendung gebeten.

Sie können jedoch nur Ansprüche geltend machen, soweit diese mit einem aus der Tat erlangten Vorteil korrespondieren. Nicht hierunter fallen daher grundsätzlich bloße Beschädigungen Ihres Eigentums, Schmerzensgeld- oder Zinsansprüche bzw. Kosten der Rechtsverfolgung.

Falls Sie bereits vom Verurteilten entschädigt wurden, teilen Sie dies bitte ebenfalls mit.

Da nicht abzusehen ist, ob im Falle des Vorliegens eines Mangelfalls ein Insolvenzverfahren durchgeführt wird, bleibt es Ihnen überlassen, Ihre Ansprüche unter Abschätzung der jeweiligen Risiken selbständig gegenüber dem Schuldner geltend zu machen. Eine dahingehende Rechtsberatung vermag jedoch weder die Staatsanwaltschaft noch das mit der Sache befasste Strafgericht zu erteilen. Bitte nehmen Sie daher von Anfragen Abstand. Es obliegt Ihrem Ermessen, anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen und bei berechtigtem Interesse Akteneinsicht zu beantragen.

Solange das Amtsgericht Gegenstände im Wege der Arrestvollziehung gepfändet hat, sind Zwangsvollstreckungen in diese Gegenstände unzulässig (§ 111h Abs. 2 Satz 1 StPO).

Vorsorglich wird mitgeteilt, dass im vorliegenden Fall keine Vermögenswerte oder Gelder sichergestellt wurden, und daher der eingezogene Betrag erst beigetrieben werden muss. Es wird daher darauf hingewiesen, dass dies Zeit in Anspruch nehmen kann. Die Einziehung des Wertes ist nur eine Nebenfolge. Daraus resultiert, dass dies erst nach der eigentlichen Geldstrafe beigetrieben wird.

Sofern Ihr Anspruch zwischenzeitlich auf einen Rechtsnachfolger übergegangen sein sollte, gelten die vorbezeichneten Ausführungen für diesen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharte
Rechtspflegerin

Beglaubigt

Amtsgericht Essen

Urkundsbeamter/​in der Geschäftsstelle

 

An das
Amtsgericht Essen
Zweigertstr. 52
45130 Essen

Az: 70 LS 44/​20

Rückantwort zur Mitteilung der Staatsanwaltschaft gemäß § 459 i StPO

Personaldaten:

Vor- und Nachname: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Geburtsdatum und Ort: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Straße: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
PLZ /​ Ort: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​

 

Kontoverbindung: Bank: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
IBAN: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​

 

Ich habe durch folgende Straftat einen Schaden erlitten:

Straftat: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​

Tatzeit: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​

Tatort: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​

 

Durch die Straftat ist mir folgender Schaden entstanden:

(Erläuterung: Als Schaden ist nur anzusehen, was dem Täter überlassen wurde oder was er an sich gebracht hat. Schmerzensgeld, Sachschäden etc. können deshalb hier nicht geltend gemacht werden. Der Schaden ist daher in der Höhe begrenzt. Es bleibt Ihnen unbenommen, weitergehende Ansprüche zivilrechtlich geltend zu machen.)

Der Schaden muss der Höhe nach genau beziffert werden.

Gegenstand Wert

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Ich mache daher folgenden Gesamtbetrag geltend:

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[   ] Zur näheren Begründung der Höhe des Schadens lege ich folgende Anlagen bei:

(Erläuterung: Hier sind die Unterlagen vorzulegen, die Grundlage der Wertbestimmung waren, wie etwa Kaufbelege, Wertgutachten.)

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Nur bei Austauschverträgen, z.B. Kaufverträgen, auszufüllen:

[   ] Ich werde die Gegenleistung, z.B. das mangelhafte Auto, behalten:

Diese hat folgenden Wert: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​

[   ] Ich habe die Anfechtung des Vertrages gegenüber dem Betroffenen bereits erklärt und werde die Gegenleistung zurückgeben

(Sofern vorhanden, bitte Belege über die Anfechtungserklärung beifügen).

[   ] Ich versichere, dass meine Ansprüche nicht übergegangen sind, etwa auf eine Versicherung nach § 86 Versicherungsvertragsgesetz, durch Abtretung nach § 398 BGB oder durch Erlass oder Erfüllung, oder in sonstiger Weise erloschen oder beschränkt sind, etwa durch einen Vergleich mit dem Beschuldigten/​Schuldner.

Sollten sich Veränderungen hinsichtlich meines Anspruchs ergeben, werde ich dies mitteilen.

oder

[   ] Meine Versicherung hat mich bereits entschädigt.

Ich füge deshalb folgende Versicherungsunterlagen bei:

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oder/​und

[   ] Meine Ansprüche sind wie folgt erfüllt bzw. übergegangen:

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[   ] Weitere Ergänzungen auf gesondertem Blatt.

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Ort, Datum
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Unterschrift

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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