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Cannabis-Straftaten

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StayRegular (CC0), Pixabay

Im Falle einer möglichen Cannabis-Legalisierung zum 1. April müssen Tausende von Haftfällen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden, wie aus einem Schreiben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an Bundesjustizminister Marco Buschmann hervorgeht, so die Funke-Medien. Derzeit befinden sich etwa 7.500 Straftäter wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Haft, wobei nur einige hundert Fälle direkt mit Cannabis in Verbindung stehen. Das vorgeschlagene neue Gesetz sieht vor, dass Personen ab 18 Jahren zukünftig bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf besitzen dürfen.

Die Überprüfungen würden nicht nur die mögliche Freilassung von Inhaftierten, sondern auch eine Anpassung von Gerichtsverfahren und Strafregister-Einträgen umfassen. Eine umfassende Evaluierung der Fälle wäre notwendig, um sicherzustellen, dass die Legalisierung reibungslos umgesetzt wird und gleichzeitig die Interessen der Justiz gewahrt bleiben. Laut dem Schreiben von Minister Lauterbach sollen Ressourcen bereitgestellt werden, um diesen Prozess effizient zu gestalten und unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

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