Start Allgemein VZBV ersterite Urteil:Landgericht Bochum: Werbeaussage auf Vitalis Knusper Müsli irreführend

VZBV ersterite Urteil:Landgericht Bochum: Werbeaussage auf Vitalis Knusper Müsli irreführend

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qimono (CC0), Pixabay

Das Landgericht Bochum hat entschieden, dass die Werbeaussage „Dieses Müsli enthält Magnesium, das zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung beiträgt“ auf Vitalis Knusper Müsli von Dr. Oetker unzulässig ist. Der Magnesiumgehalt pro Portion sei zu gering, um die gewünschte Wirkung zu erzielen.

Details:

Der Magnesiumgehalt einer 40-Gramm-Portion beträgt 28,3 Milligramm, was nur acht Prozent der empfohlenen Tageszufuhr entspricht.
Laut Health-Claims-Verordnung der EU sind gesundheitsbezogene Aussagen bei Lebensmitteln nur zulässig, wenn das Produkt den Nährstoff in einer Menge enthält, die nach anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen geeignet ist, um die behauptete Wirkung zu erzielen.
Um die Aussage „zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung“ zu rechtfertigen, müsste eine Portion mindestens 56,25 Milligramm Magnesium enthalten.
Da üblicherweise nur eine Portion Müsli pro Tag verzehrt wird, kann die gewünschte Wirkung nicht erzielt werden.

Fazit:

Die Werbeaussage auf Vitalis Knusper Müsli ist irreführend und verstößt gegen die Health-Claims-Verordnung der EU.

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