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Investments der Anleger in Thomas Lloyd Investments AG – nicht für die Altersvorsorge geeignet

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geralt (CC0), Pixabay

Die DKM Vermögensanlagen AG hat in 2007 Kunden betreut mit Produkten, die dem Sparen für die Altersvorsorge gewidmet sind bzw. waren. Investoren wurden ganz klar damit beworben, uns liegen Formulare vor, aus denen hervorgeht, dass das Ziel der Altersvorsorge oder des Kapitalaufbau an der der ersten Stelle der Anlageziele stand.

Vermittelt wurden Genussrechtsbeteiligungen an der ThomasLloyd Investments AG (TLI). Die ursprünglichen Genussrechtsbedingungen sehen die Zahlung einer Basisdividende von 6 % p.a. vor und eine Beteiligung der Investoren an dem Gewinn der Gesellschaft mit 30 % im Verhältnis der eingezahlten Genussrechte zum Genussrechtskapital der jeweiligen Tranche.

Die in den Genussrechtsbedingungen enthaltene Nachrangabrede ist unseres Erachtens unwirksam. Im Verlauf der Jahre begann das Kapital „zu wandern“. 2007 teilte man den Investoren mit, dass sich die Genussrechtsbedingungen geändert haben insbesondere die Regelungen der Basisdividende, der Gewinnbezugsregelung und der Nachrangigkeit. Die Anleger sollten der Änderung zustimmen, ohne dass jedoch die neuen Genussrechtsbedingungen ausgehändigt wurden. Man ließ aber die Anleger unterzeichnen, dass sie diese geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten haben. Man legte ausweislich der Formulare das Kapital an in: ThomasLloyd Global High Yield Funds 225, 425, 450 und 2007. Warum so viel verschiedene Bezeichnungen? Weil die Laufzeiten unterschiedlich waren.

Im Jahr 2019 wurden die Investoren darüber informiert, dass zum 31.12.20218 die TLI mit der CT Infrastructure Holding Limited verschmolz und der automatische Wandel der Genussrechte in Aktien erfolge.  Der Plan ist raffiniert, wie dreist – der Weg des Geldes ist zu verfolgen, denn Geld ist nie weg, es hat ein anderer : man nutzt den BREXIT und verlegt die Firma nach England, man wandelt Genussrechte in Aktien um und informiert die Anleger immer im danach. Den Anlegern wurde mitgeteilt sie sollten auf den Börsengang warten – allerdings vergeblich. Nun zeigen Klagen Erfolg, die die CT Infrastructure Holding Limited verpflichten, die Zahlungen die sich aus den Genussrechtsregistern ergeben, an die Anleger zurückzuzahlen.

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