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Bundesausgleichsamt Amtlicher Teil Bekanntmachung – Vereinbarung nach § 313 des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) über die Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der in § 305 Absatz 1 LAG genannten Vorschriften auf das Bundesausgleichsamt vom: 12.12.2023 Bundesausgleichsamt BAnz AT 23.01.2024 B8

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Bundesausgleichsamt

Bekanntmachung
Vereinbarung
nach § 313 des Lastenausgleichsgesetzes (LAG)
über die Übertragung der Zuständigkeit
für die Durchführung der in § 305 Absatz 1 LAG genannten
Vorschriften auf das Bundesausgleichsamt

Vom 12. Dezember 2023

Nachstehend wird die zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Bundesausgleichsamt getroffene Vereinbarung veröffentlicht (Anlage).

Bad Homburg v. d. Höhe, den 12. Dezember 2023

PSF – LA 3412 – 09

Bundesausgleichsamt

Im Auftrag
Hein

Anlage

Vereinbarung nach § 313 Lastenausgleichsgesetz (LAG)
über die Übertragung der Zuständigkeit für die
Durchführung der in § 305 Absatz 1 LAG genannten Vorschriften
auf das Bundesausgleichsamt

zwischen dem Land Schleswig-Holstein,

vertreten durch die für die Errichtung der Ausgleichsämter und Landesausgleichsämter nach § 306 LAG zuständige oder bestimmte Stelle, dem

Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 64,
24105 Kiel

– Land Schleswig-Holstein –
und der Bundesrepublik Deutschland,

vertreten durch das

Bundesausgleichsamt
Postfach 12 63
61282 Bad Homburg v. d. Höhe

– Bundesausgleichsamt –
§ 1

Übertragung der Zuständigkeit

Die dem Land Schleswig-Holstein obliegende Zuständigkeit für die Durchführung der in § 305 Absatz 1 LAG genannten Vorschriften geht mit Ablauf des 31. Dezember 2023 auf das Bundesausgleichsamt über.

§ 2

Erklärung

Das Bundesausgleichsamt übernimmt vom Land Schleswig-Holstein keine noch zu erledigenden Arbeiten. Das Land Schleswig-Holstein erklärt, dass alle im Zuständigkeitsbereich seiner Ausgleichsbehörden liegenden und nach § 305 Absatz 1 LAG durchzuführenden Arbeiten abgeschlossen sind.

§ 3

Bekanntmachung im Bundesanzeiger

Das Bundesausgleichsamt macht diese Vereinbarung im Bundesanzeiger bekannt.

Kiel, den 20. November 2023 Bad Homburg, den 6. November 2023
Für das Land Schleswig-Holstein,
das Finanzministerium:
Für die Bundesrepublik Deutschland,
das Bundesausgleichsamt:
Im Auftrag
Thomas Stöcker
Abteilungsleiter
In Vertretung
Henning Bartels
Vizepräsident

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