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Raphael_FMP (CC0), Pixabay

Das Bundesjustizministerium hat eine wichtige Neuerung im Handelsbilanzrecht angekündigt: Die Schwellenwerte für Bilanzierung und Rechnungslegung kleiner und mittelständischer Unternehmen werden angehoben. Diese Anpassung, Teil des Meseberger Entbürokratisierungspakets, wird die Klassifizierung von Unternehmensgrößen im Handelsbilanzrecht ändern, indem die monetären Grenzwerte um etwa 25 % erhöht werden.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann betont, dass diese Änderung bereits für die Abschlüsse des Jahres 2023 gelten wird, wodurch Unternehmen von erleichterten Vorgaben profitieren können. Die Neuregelung soll eine jährliche Entlastung von rund 650 Millionen Euro bringen, von der schätzungsweise 52.000 Unternehmen in Deutschland profitieren werden. Insbesondere kleinere und mittelständische Betriebe, die bisher umfangreiche Bilanzierungs- und Berichtspflichten zu erfüllen hatten, werden durch diese Anpassung entlastet.

Die Änderung der Schwellenwerte soll die bürokratische Last für viele Unternehmen verringern und zu signifikanten Kosteneinsparungen führen. Sie steht im Einklang mit der Delegierten Richtlinie 2023/2775 der Europäischen Kommission und ermöglicht eine rückwirkende Anwendung für das Geschäftsjahr 2023. Die vorgeschlagene Anhebung der Schwellenwerte, die ursprünglich Teil des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) war, wird nun gesondert und beschleunigt umgesetzt.

Der Entwurf dieser Änderungen wurde an Länder und Verbände verschickt und ist auf der Website des Bundesjustizministeriums einsehbar. Interessierte Parteien sind eingeladen, bis zum 5. Januar 2024 ihre Stellungnahmen abzugeben, die anschließend auf der Website des Ministeriums veröffentlicht werden.

Diese Anpassung stellt einen bedeutenden Schritt zur Vereinfachung und Entlastung im Bereich der Bilanzierung und Rechnungslegung für kleinere und mittelständische Unternehmen in Deutschland dar.

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