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Staatsanwaltschaft Hof

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Hof

1250 Js 2980/​23

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

Einziehungsbeteiligte Vesna Krajnc
Entscheidung Urteil/​ Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 02.08.2023, Az: 8 Ds 1250 Js 2980/​23, rechtskräftig seit 19.08.2023
Einziehungsanordnung Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. Wertersatz in Höhe von 9.126,27 EUR

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaberin aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen die Verurteilte zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Einziehungsbeteiligte Krajnc ist Kontoinhaberin des Kontos mit der IBAN DE65 7835 0000 0040 2583 60 bei der Sparkasse Coburg-Lichtenfels. Auf diesem Konto gingen ab dem 26.01.2023 bis zum 22.02.2023 Gelder in der Höhe von 24.296,83 EUR ein, welche aus Einzahlungen von Geschädigten eines Anlagebetruges stammen.

Unbekannte Täter erlangen durch verschiedene rechtswidrige Taten durch verschiedene Privatpersonen Geldbeträge. Für deren Vereinnahmung werden durch die unbekannten Täter Konten angegeben, die zur Verschleierung der Herkunft der Gelder dienen sollen. Hierbei wurde durch die unbekannten Täter auch das Konto der hier Einziehungsbeteiligten Krajnc mit der IBAN DE65 7835 0000 0040 2583 60 angegeben.

Die Einziehungsbeteiligte Krajnc selbst nahm für ihre Tätigkeit für die unbekannten Täter einen Kredit in Höhe von 40.000,00 EUR auf. Dieser Betrag wurde dem Konto der Beschuldigten gutgeschrieben. Das ihr gutgeschrieben Geld wurde durch die unbekannten Täter mittels TeamViewer von ihrem Konto an ein ihr unbekanntes Konto abverfügt. Hierbei wurde ihr die Notwendigkeit des Kredites für ihre Tätigkeit vorgespiegelt.

Folgende Zahlungen, deren inkriminierte Herkunft auf Grund desselben modus operandi aus kriminalistischer Erfahrung anzunehmen ist, gingen auf das Konto ein:

16.02.2023 100,00 EUR Vincenzo Cosentino
15.02.2023 100,00 EUR Sven Rohlicke
17.02.2023 150,00 EUR Matthias Matzschker
14.02.2023 150,00 EUR Hans-Jürgen Frerichs
16.02.2023 190,00 EUR Namwezi-Feza Ndamwenge
21.02.2023 250,00 EUR Konrad Trinkler
20.02.2023 250,00 EUR Jans-Jurgen Ungermann
17.02.2023 250,00 EUR Thomas Szewczyk
16.02.2023 250,00 EUR Heinrich Peter Kolanek
15.02.2023 250,00 EUR Gizem Isik
14.02.2023 250,00 EUR Arzu Kesen
13.02.2023 250,00 EUR Helga Prem
13.02.2023 250,00 EUR Sven Rudzik und Frz Christiane
16.02.2023 600,00 EUR Asmaa El Bouiyadi
20.02.2023 683,84 EUR Christina Resch
14.02.2023 1.110,37 EUR Thomas Matthes
02.02.2023 1.328,62 EUR Bahram Ghanizadeh
15.02.2023 1.374,00 EUR Mike Hammerschmidt
01.02.2023 1.429,45 EUR Aleyna Aydin
10.02.2023 1.557,00 EUR Mike Hammerschmidt
20.02.2023 1.800,00 EUR Ottmar Wich
22.02.2023 2.142,57 EUR Dainius Zitinevicius
30.01.2023 2.286,58 EUR Mike Hammerschmidt
03.02.2023 2.738,00 EUR Mike Hammerschmidt
14.02.2023 4.556,40 EUR Sonja Becker

Bei den eingegangenen Geldbeträgen handelt es sich um inkriminierte Gelder. Insoweit wurden durch die bisher unbekannten Betrugstäter weitere Betrugsstraftaten gegen der überweisenden Geschädigten begangen.

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten Vermögenswerte von 9.126,27 EUR gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Hof geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Hof melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an.

Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

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