Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion wegen verspäteter Meldung von Eigengeschäften
Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) teilt mit, dass sie gegen eine eng verbundene Person eines Vorstandsmitglieds einer Emittentin wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) durch verspätete Meldung von Eigengeschäften eine Geldstrafe von EUR 6.000.- im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.