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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion wegen verspäteter Meldung eines Eigengeschäfts
Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Wiener Privatbank SE wegen Verletzung von Vorschriften im Zusammenhang mit den Berichtspflichten gegenüber Privatkunden sowie angemessenen Informationen für Kunden
Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion wegen verspäteter Meldung von Eigengeschäften

Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Wiener Privatbank SE wegen Verletzung von Vorschriften im Zusammenhang mit den Berichtspflichten gegenüber Privatkunden sowie angemessenen Informationen für Kunden

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Wiener Privatbank SE wegen Verletzung von Vorschriften im Zusammenhang mit den Berichtspflichten gegenüber Privatkunden sowie angemessenen Informationen für Kunden

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass sie gegen die Wiener Privatbank SE als juristische Person wegen eines Verstoßes gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 durch Verletzung von Vorschriften im Zusammenhang mit den Berichtspflichten bei der Anlageberatung gegenüber Privatkunden sowie betreffend angemessene Informationen für Kunden im Rahmen der Anlageberatung und im beratungsfreien Geschäft zu den Gesamtkosten eine Geldstrafe von EUR 17.940.- im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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