Dark Mode Light Mode

ZWIDE AG – unaufhörliche Gaunerei

GiselaFotografie / Pixabay

Wahnsinn, die Gauner sind einfach nur schmerzfrei, denn trotz der BaFin-Warnung machen die munter weiter. Gut, dass der Anleger vorher bei uns in der Redaktion angerufen hat, damit hat er sich 20 TDE Euro gerettet.

BaFin-Warnung:

Zwide AG: Keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz und Wertpapierinstitutsgesetz

Die Finanzaufsicht BaFin weist darauf hin, dass die Zwide AG mit Sitz in Wetzikon, Schweiz, keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz und dem Wertpapierinstitutsgesetz zum Erbringen von Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland hat.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die Singulus Technologies AG

Next Post

Bennedict Consulting bzw. Bennedict LTD: BaFin ermittelt wegen des Angebots zum angeblichen Erwerb von Northvolt-Aktien