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Staatsanwaltschaft Hof

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Hof

1650 VRs 14699/​21

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

Einziehungsbeteiligter Unbekannt Alias Volodymyr Martyniuk
Entscheidung Urteil/​ Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 09.03.2023, Az: 24 Ds 1650 Js 14699/​21, rechtskräftig seit 07.04.2023
Einziehungsanordnung Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. Wertersatz in Höhe von 21.675,08 €;
Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. Wertersatz in Höhe von 1.798,77 €

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaber aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der ursprüngliche Beschuldigte Martyniuk ist als Inhaber des Kontos mit der IBAN DE02 1203 0000 1076 6989 33 bei der Deutschen Kreditbank AG und des Kontos mit der IBAN DE15 1101 0101 5591 8084 99 bei der solarisBank AG eingetragen. Diese Konten wurden unter Aliaspersonalien mit gefälschten bzw. gestohlenen Ausweisdokumenten eröffnet. Anhaltspunkte hinsichtlich der tatsächlichen Kontoinhaber bestehen nicht.

Bislang unbekannte Täter boten seit mindestens 29.06.2021 wiederholt über das Internet Gegenstände zum Verkauf an. Dabei spiegelten die bisher unbekannten Täter den Kaufinteressenten vor, leistungswillig und leistungsbereit zu sein. Die Käufer erwarben getäuscht die angebotenen Gegenstände und überwiesen den Kaufpreis auf die von unbekannten Tätern angegebenen Konten bei der Deutschen Kreditbank AG und der Solaris Bank AG. Ihrem Tatplan entsprechend lieferten die unbekannten Täter die Kaufgegenstände nicht an die Geschädigten, erlangten aber den Kaufpreis. Auf diese Weise verschafften sich die unbekannten Täter eine nicht nur kurzfristige Einnahmequelle von einigem Gewicht.

Insbesondere erwarb der Geschädigte Kalisch, welcher im hiesigen Zuständigkeitsbereich wohnhaft ist, am 28.06.2021 einen „Weber Grill“ im Internetshop „www.balon-elektro.com“. Er bezahlte den Kaufpreis in Höhe von 418,13 Euro per Vorkasse. Das überwiesene Geld wurde am 29.06.2021 auf dem Konto mit der IBAN DE15 1101 0101 5591 8084 99 gutgeschrieben. In der Folgezeit erhielt der Geschädigte die Ware nicht zugesandt, weshalb sein Vermögen entsprechend Schaden nahm.

Daneben erwarb der Geschädigte Bayrakceken, welcher ebenso im hiesigen Zuständigkeitsbereich wohnhaft ist, am 28.06.2021 über den Internetshop „Balon Elektro“ ein Bosch 18V-Werkzeugset, bestehend aus einem Bohrschrauber, einem Bohrhammer, einem Winkelschleifer und zwei Akkus. Den Kaufpreis in Höhe von 359,13 Euro überwies der Geschädigte am 29.06.2021 auf das Konto mit der IBAN DE15 1101 0101 5591 8084 99. Nach Bezahlung des Kaufpreises erhielt der Geschädigte den Kaufgegenstand ebenso nicht zugesandt.

Ebenso erwarb die Geschädigte Buchmann, welche im hiesigen Zuständigkeitsbereich wohnhaft ist, am 29.06.2021 über den Internetshop der „Balontoria Schwab GmbH“ einen „Dyson AM07 Ventilator“ für 246,08 Euro. Nach Bestätigung der Bestellung überwies sie am 29.06.2021 den Betrag von 246,08 Euro auf das Konto mit der IBAN DE15 1101 0101 5591 8084 99. Nach Bezahlung des Kaufpreises erhielt die Geschädigte den Kaufgegenstand ebenso nicht zugesandt.

Ab dem 29.06.2021 leiteten die unbekannten Täter Geldüberweisungen in Höhe von mindestens 29.628,83 Euro an die Bittrex Global GmbH weiter und entzogen so das inkriminierte Geld dem staatlichen Zugriff.

Im Einzelnen sind derzeit folgende geschädigte Käufer bekannt:

Konto bei der Deutschen Kreditbank AG mit der IBAN DE28 1101 0100 2365 8001 62:

Überweisungsdatum Geschädigter Betrag
12.08.2021 Unbekannt/​ 0.01 Euro
13.08.2021 Unbekannt /​ 935,00 Euro
18.08.2021 BIANCOOPEDIA LTD 5.821,00
18.08.2021 Agrobia LTD 385,00 Euro
01.09.2021 Adrian Benjumea Roman 6.070,00 Euro
01.09.2021 Adrian Benjumea Roman 1.630,00 Euro
04.10.2021 Jens Hardtke 720,00 Euro
04.10.2021 Consultingforum OU 522,00 Euro
05.10.2021 Valentin Mayerle 242,00 Euro
05.10.2021 Alexander Heidenfelder 204,00 Euro
05.10.2021 Vladimir Lasso 236,00 Euro
05.10.2021 Christian Hagemann 287,00 Euro

Konto bei der solarisBank AG mit der IBAN DE15 1101 0101 5591 8084 99:

Überweisungsdatum Geschädigter Betrag
29.06.2021 Jörg Kalisch 418,13 Euro
29.06.2021 Jens Richter 337,71 Euro
29.06.2021 Daniela Brenner-Kuehnert 286,29 Euro
29.06.2021 Klaus Supplie 244,89
29.06.2021 Justin Kunze 357,94 Euro
29.06.2021 KOKO GbR 1.421,80 Euro
29.06.2021 Janos Gulyas 231,80 Euro
29.06.2021 Hayri Bayrakceken W/​ Satparadies 359,13 Euro
29.06.2021 Stadtwerke Treuchtlingen 204,43 Euro
29.06.2021 Elmac GmbH 922,00 Euro
29.06.2021 Josif Csernik 400,78 Euro
29.06.2021 Sabine Roschupkin 184,20 Euro
29.06.2021 Michael Schulz 250,84 Euro
30.06.2021 Ingolf Uthe Annett Uthe 545,96 Euro
30.06.2021 Lisa Herz 335,33 Euro
30.06.2021 Alexander und Julia Ross 250,84 Euro
30.06.2021 Ines Beims 253,22 Euro
30.06.2021 Petra Jans 236,56 Euro
30.06.2021 Michael und Vanessa Honig 246,08 Euro
30.06.2021 Angelina Monaco 275,83 Euro
30.06.2021 Tobias Glindemann 244,89 Euro
30.06.2021 Andrea Buchmann 246,08 Euro
30.06.2021 Georg und Gisela Zweck 300,82 Euro
30.06.2021 Simon Brust Elisabeth Brust 693,52 Euro
30.06.2021 Fulko Beyer 367,46 Euro
30.06.2021 Michael Dikow 409,11 Euro
30.06.2021 Ernst-Deutsch-Theate 468,61 Euro
30.06.2021 Matthias Kaus 249,65 Euro
30.06.2021 Anton Heinz Faust 265,12 Euro
30.06.2021 Hilger Tiefbau GmbH 260,36 Euro
30.06.2021 Tino Weczera 888,43 Euro
30.06.2021 Barger Elektrotechnik GmbH 788,22 Euro
30.06.2021 Philipp und Annuschka Meuser 465,04 Euro
30.06.2021 Rene Daniel 388,88 Euro
30.06.2021 Hall Anna und Peter 293,68 Euro
30.06.2021 Dominik Seybold 310,34 Euro
01.07.2021 Johannes Woelfel 949,37 Euro
01.07.2021 Matthias Schneider 244,89 Euro

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten Vermögenswerte von 23.473,85 EUR gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Hof geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Hof melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an.

Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

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