Start Justiz vorl. Sicherungsmaßnahmen Staatsanwaltschaft Münster

Staatsanwaltschaft Münster

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Münster

81 Js 4328/​21 – 28.11.2023

Geschädigte des
Verfahrens 81 Js 4328/​21

Vollstreckungsverfahren gegen Laura Pia Jewell
Tatvorwurf: Geldwäsche u. a.
Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO

Anlagen
Merkblatt über das Entschädigungsverfahren
Rückantwortschreiben

Sehr geehrter Damen und Herren,

mit Urteil vom 25.09.2023 hat das Amtsgericht Warendorf – 45 Ls 27/​22 – hinsichtlich Laura Pia Jewell die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 5.200,00 Euro angeordnet

Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehunganordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger Leistungen des Betroffenen nicht aus.

Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen.

Hochachtungsvoll

 

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