Start Justiz vorl. Sicherungsmaßnahmen Amtsgericht Freiburg im Breisgau

Amtsgericht Freiburg im Breisgau

163
qimono (CC0), Pixabay

Amtsgericht Freiburg im Breisgau

19 Ds 171 Js 26236/​21 jug.

Mit Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom 26.11.2023, rechtskräftig seit 26.11.2021, Az: 19 Ds 171 Js 26236/​21 jug., wurde gegen den Verurteilten Dustin Andreas Shefkiu die Einziehung des Wertersatzes von Taterträgen in Höhe von 1.320,00 EUR angeordnet.

Folgendes wird dem Verurteilten zur Last gelegt:

Der Verurteile beging im Zeitraum vom 15.04.2021 bis 11.05.2021 mehrere Fälle der leichtfertigen Geldwäsche. Die Durchsicht der Kontounterlagen hatte ergeben, dass u.a. am 21.04.2021 Geld in Höhe von 320,-€ aus Betrugsstraftaten zum Nachteil von Idrees Ridha auf dem Konto des Angeklagten (bei der Volksbank Freiburg, IBAN: DE43 6809 0000 0036 8317 07) eingegangen waren, die er am selben Tag abgehoben und an unbekannte Täterschaft weitergeleitet hatte.

Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses können Sie innerhalb von sechs Monaten beim Amtsgericht Freiburg anmelden, § 459k Abs. 1 StPO.

Hinweis: Die genannte Frist läuft, sobald ab dem Veröffentlichungsdatum ein Monat verstrichen ist.

Sofern Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses beim Amtsgericht binnen der sechsmonatigen Frist anmelden, kann eine Auskehrung an Sie nur dann erfolgen, sofern sich Ihr Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt. Sollte sich der Anspruch nicht ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergeben, bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459k Abs. 2 StPO.

Unabhängig von der Sechsmonatsfrist können Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses beim Amtsgericht anmelden. In diesem Fall müssen Sie allerdings ein Endurteil im Sinne des § 704 ZPO oder einen sonstigen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegen, aus dem sich Ihr Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten ergibt, § 459k Abs. 5 StPO.

Sofern Sie von demjenigen, gegen den sich die Einziehung von Wertersatz richtet, befriedigt werden/​worden sind, legen Sie dem Amtsgericht hierüber bitte eine Quittung vor, da der Einziehungsbetroffene in diesem Fall von dem Amtsgericht in dem Umfang einen Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen kann, in dem dieser an Sie auszukehren gewesen wäre, § 459l Abs. 2 S. 1, 2 StPO.

Sie können zudem eine Auskehrung vom Amtsgericht verlangen,

sofern nach der Aufhebung eines Insolvenzverfahrens ein Überschuss verbleibt und Sie keine Quote im Insolvenzverfahren erhalten haben, § 459m Abs. 1 S. 1 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens),

wenn ein Insolvenzverfahren nicht durchgeführt wird, weil das Amtsgericht im Sinne des § 111i Abs. 2 S. 2 StPO von einer Antragstellung absieht, § 459m Abs. 1 S. 4 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Absehen von der Antragstellung),

wenn nach rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder nach Abschluss der Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Vollstreckung einer Wertersatzeinziehung erfolgreich durch das Amtsgericht vollstreckt wird, § 459m Abs. 2 StPO.

In den genannten Fällen des § 459m StPO ist eine Auskehrung durch das Amtsgericht allerdings nur unter Vorlage eines Endurteils im Sinne des § 704 ZPO oder eines sonstigen Vollstreckungstitels im Sinne des § 794 ZPO, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, möglich.

In den Fällen des § 459m StPO erfolgt die Auskehrung an den jeweiligen Verletzten nach dem Prioritätsprinzip, also nach der Reihenfolge der Anmeldungen beim Amtsgericht.

Abschließend werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihr Rechtnachfolger (bei: Erbschaft, gesetzlichem Forderungsübergang auf den Versicherer, Forderungsabtretung) an Ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses an sich zu verlangen.

Der/​die Geschädigte möge sich bitte mit dem Amtsgericht Freiburg, Holzmarkt 2, 79098 Freiburg im Breisgau, zum o. g. Aktenzeichen schriftlich in Verbindung setzen.

 

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein