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Staatsanwaltschaft Stuttgart

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Stuttgart

3204 AR RVA 527/​22

Durch das Landgericht Stuttgart ist am 07.06.2022 ein Urteil ergangen, welches seit dem 15.06.2022 rechtskräftig ist. Gegen Herrn Tüzen wurde dabei die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 95.603,80 € angeordnet.

Dem genannten Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Vom 14.04.2015 bis zum 12.07.2017 verkaufte der Verurteilte in insgesamt 16 Fällen im eigenen Namen Elektroartikel über eBay-Kleinanzeigen und unterließ dabei, die Ware zu versenden, um sich in Höhe der Kaufpreise zu bereichern.

Dabei handelte es sich um folgende Taten:

15.04.2015 Digitalkamera zum Preis von 610 € an T. Breuer

23.07.2015 Apple-Watch zum Preis von 310 € an P. Teerakanon

24.07.2015 Apple-Watch zum Preis von 310 € an B. Geretstorfer

27.07.2015 Apple-Watch zum Preis von 310 € an T. Kanterin

09.08.2015 Digitalkamera zum Preis von 580 € an P. Nikitin

24.08.2015 Apple-Watch zum Preis von 300 € an M. Fuß

24.08.2015 Apple-Watch zum Preis von 300 € an S. Sturm

28.08.2015 Apple iPad zum Preis von 330 € an H. Kirchner

03.09.2015 Digitalkamera zum Preis von 550 € an A. Quade

03.12.2015 Apple-Watch zum Preis von 300 € an J. Geisen

16.02.2016 Digitalkamera zum Preis von 606 € an S. Müller

04.01.2017 Apple iPad zum Preis von 225 € an D. Wermann

03.07.2017 Apple iPhone 7 zum Preis von 350 € an R. Gross

05.07.2017 Apple iPhone 7 zum Preis von 245 € an A. Blottko

12.07.2017 Apple iPhone 7 zum Preis von 300 € an O. Schnell

11.07.2017 Apple iPhone SE zum Preis von 275 € an P. Jüttner

10.04.2016 Digitalkamera zum Preis von 500 € an N. Salzbrunn

30.05.2016 Digitalkamera zum Preis von 590 € an A. Schäfer

31.05.2016 Digitalkamera zum Preis von 590 € an B. Harich

02.06.2016 Digitalkamera zum Preis von 590 € an T. Wille

15.06.2016 Apple iPhone Pro zum Preis von 520 € an F. Otter

21.06.2016 Digitalkamera und Objektiv zum Gesamtpreis von 820 € an P. Nichtl

690 € J. Perez

690 € P. Stock

690 € M. Morawietz

450 € P. Prohska

300 € C. Straubinger

450 € C. Sievert

380 € H. Rassa

450 € D. Kaltenberg

570 € I. Kasatschok

640 € S. Bahl-Fritz

380 € O. Yilmaz

375 € F. Scherrer

1250 € K. Barkia

406 € M. Jakob

810 € M. Ziegeweidt

350 € A. Bleines

350 € A. Stroiwas

350 € L. Kutsche

500 € W. Wagner

455 € R. Dietermann

370 € G. Blindert

370 € S. Seido

375,90 € A. Fehlberg

310 € W. Roling

6500 € Licam GmbH

760 € Delight Rental Services GmbH

7.271,18 € snap Mietstudios

8.013,45 € Fotototal GmbH

900 € S. Biber

1900 € R. Hentschke

900 € F. Schmid

1950 € R. Schlosser

1300 € J. Bijak

1050 € R. Hincke

800 € K. Nürnberg

2452,54 € RK Eventtechnik GmbH

730,25 € Telefonica Germany GmbH & Co. OHG

864,71 € Telefonica Germany GmbH & Co. OHG

850 € Telefonica Germany GmbH & Co. OHG

550 € 23.05.14 mobilcom debitel

550 € 07.07.14 mobilcom debitel

267,20 € H & M

180 € S. Bühler

11038 € Mercedes Benz Bank AG

20300 € Patrizia GrundInvest Objekt Stuttgart Südtor GmbH & Co. KG

2688 € Eigentümer der Wohnungsnummer 309 in der Kolbstr. In Stuttgart, da der Verurteilte die Einbauküche ausbaute und für sich behielt

Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses können Sie innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft anmelden, § 459k Abs. 1 StPO.

Sofern Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft binnen der sechsmonatigen Frist anmelden, kann eine Auskehrung an Sie nur dann erfolgen, sofern sich Ihr Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt. Sollte sich der Anspruch nicht ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergeben, bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459k Abs. 2 StPO.

Unabhängig von der Sechsmonatsfrist können Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft anmelden. In diesem Fall müssen Sie allerdings ein Endurteil im Sinne des § 704 ZPO oder einen sonstigen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegen, aus dem sich Ihr Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten ergibt, § 459k Abs. 5 StPO.

Sofern Sie von demjenigen, gegen den sich die Einziehung von Wertersatz richtet, befriedigt werden/​worden sind, legen Sie der Staatsanwaltschaft hierüber bitte eine Quittung vor, da der Einziehungsbetroffene in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft in dem Umfang einen Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen kann, in dem dieser an Sie auszukehren gewesen wäre, § 459l Abs. 2 S. 1, 2 StPO.

Sie können zudem eine Auskehrung von der Staatsanwaltschaft verlangen,

sofern nach der Aufhebung eines Insolvenzverfahrens ein Überschuss verbleibt und Sie keine Quote im Insolvenzverfahren erhalten haben, § 459m Abs. 1 S. 1 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens),

wenn ein Insolvenzverfahren nicht durchgeführt wird, weil die Staatsanwaltschaft im Sinne des § 111i Abs. 2 S. 2 StPO von einer Antragstellung absieht, § 459m Abs. 1 S. 4 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Absehen von der Antragstellung),

wenn nach rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder nach Abschluss der Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Vollstreckung einer Wertersatzeinziehung erfolgreich durch die Staatsanwaltschaft vollstreckt wird, § 459m Abs. 2 StPO.

In den genannten Fällen des § 459m StPO ist eine Auskehrung durch die Staatsanwaltschaft allerdings nur unter Vorlage eines Endurteils im Sinne des § 704 ZPO oder eines sonstigen Vollstreckungstitels im Sinne des § 794 ZPO, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, möglich.

In den Fällen des § 459m StPO erfolgt die Auskehrung an den jeweiligen Verletzten nach dem Prioritätsprinzip, also nach der Reihenfolge der Anmeldungen bei der Staatsanwaltschaft.

Abschließend werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihr Rechtnachfolger (bei: Erbschaft, gesetzlichem Forderungsübergang auf den Versicherer, Forderungsabtretung) an Ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses an sich zu verlangen.

Der Verletzte möge sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Neckarstr. 145, 70190 Stuttgart, zum Aktenzeichen 320 AR RVA 527/​22 schriftlich in Verbindung setzen.

 

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