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Staatsanwaltschaft Göttingen

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Göttingen

Strafvollstreckungsverfahren gegen Krzysztof Grzegorz Cytera, geb. am 07.08.1996

Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

510 Js 44674/​20

In einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Göttingen,

Az: 510 Js 44674/​20

gegen
– Krzysztof Grzegorz Cytera, geb. 07.08.1996,

Kietrzańska 4 43, 48-130 WOJNOWICE, POLEN –

wegen Betruges, ist durch Beschluss des Amtsgerichts Göttingen vom 15.08.2022 nach den von dem Gericht getroffenen Feststellungen aus den von der Verurteilten begangenen Taten ein Anspruch auf Wertersatz für die Tatverletzten entstanden.

Um dem Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von insgesamt 21.733,10 EUR und die erweiterte Einziehung in Höhe von 635,12 EUR gegen den Verurteilten angeordnet.

Die unbekannten Geschädigten können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Göttingen zu dem o.g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO). Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der eventuell beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates. Es wird gebeten von Sachstandsanfragen abzusehen, da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist. Der Staatsanwaltschaft ist es zudem nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Göttingen, den 16.11.2023

 

gez. Nußbaum-Klingebiel, Rechtspflegerin

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