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Staatsanwaltschaft Trier

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Staatsanwaltschaft Trier

Benachrichtigung von Verletzten über die Einziehung von Wertersatz
und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)

8141 Js 23199/​23

Mit dem Strafbefehl des Amtsgerichts Saarburg, Az. 8141 Js 23199/​23, wurde die Einziehung der sichergestellten Gegenstände gem. §§ 73, 73a StGB angeordnet.

Hierfür wurden Vermögenswerte sichergestellt. Es besteht bei einer oder mehreren bislang unbekannten Person(en)/​Firma ein Anspruch auf Rückübertragung oder Herausgabe, § 459h Abs. 1 StPO.

Es lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die nachstehenden Gegenstände, deren Einziehung durch die Staatsanwaltschaft beantragt wurde, wurden im Rahmen einer Durchsuchung in der Wohnung der Verurteilten am 19.06.2023 in Saarburg sichergestellt. In wessen Eigentum die Gegenstände stehen, ist nach Aktenlage nicht nachvollziehbar.
Die Art der Beschaffenheit der Gegenstände entspricht den Gegenständen, die durch die rechtswidrigen Taten, welche der Verurteilung zugrunde liegen, erlangt wurden. Es handelt sich hier ebenfalls zu großen Teilen insbesondere um Kosmetikartikel der Drogeriekette DM wie bspw. Duschgele, Shampoos, Waschmittel, Nahrungsmittel, Kleidungsstücke für Kleinkinder, Sonnencremes etc. (siehe unten). Die einzelnen gleichartigen Gegenstände sind zum Großteil neu verpackt und unbenutzt in einer derart hohen Anzahl vorhanden, dass es sich nach Auffassung des Gerichts bei den Asservaten nicht um den Haushalt der Verurteilten zugehörigen Gegenstände handelt.

Im Folgenden handelt es sich um die nachgenannten Gegenstände:

1. 32 x Bekleidung-Pusblu und BlueMotion (divers)
2. 21 x Nahrungsmittel (Tee, Honig, Agavendicksaft, getr. Früchte etc.) div. Hersteller
3. 33 x Duschgele und Shampoos diverser Hersteller
4. 1 x Erdal Schuhcreme
5. 10 x WC-Reiniger diverser Hersteller
6. 29 x Spül- und Waschmittel diverser Hersteller
7. 138 x Kosmetikartikel diverser Hersteller (Masken, Hitzespray, Nagellack etc.)
8. 11 x Zahnpflegeprodukte diverser Hersteller
9. 18 x Brillen und Haarspangen diverser Hersteller
10. 15 x sonstige Haushaltsartikel diverser Hersteller

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können. Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Trier zu dem o. g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Sofern der Anspruch auf Rückübertragung oder Herausgabe bei der Staatsanwaltschaft binnen der sechsmonatigen Frist angemeldet wird, kann eine Rückübertragung/​ Herausgabe an den Verletzten nur dann erfolgen, sofern sich Ihr Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt. Da es sich hierbei um eine erweiterte Einziehung gemäß § 73a StGB handelt und sich der Anspruch nicht ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt, bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459j Abs. 2 StPO. Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Verwertungserlöses und des Wertersatzbetrags.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).
Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diese oder den Erwerber weiter. Eine Erlösauszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann frühestens in 6 Monaten und nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.
Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Der/​Die Verletzte möge sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Trier, Christophstraße 1, 54290 Trier, zum Aktenzeichen 8141 Js 23199/​23 schriftlich in Verbindung setzen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

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