Personen, die im Rahmen der Ost-West-Rentenüberleitung betroffen sind, sollten aufgepasst haben: Die Antragsfrist für Zahlungen aus dem Härtefallfonds I endet am 30. September. Hierzu zählen insbesondere jene, die in der DDR geschieden wurden, ehemalige Mitarbeiter der Reichsbahn sowie weitere spezifische Gruppen.
Zu den Begünstigten gehören ebenfalls Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer. Der Fokus des Härtefallfonds I liegt auf der Unterstützung von Menschen, deren gesetzliche Rente sich nur knapp über dem Niveau der Grundsicherung befindet. Die vorgesehenen Hilfen sind pauschale Einmalzahlungen, die unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Es ist daher dringend empfohlen, die nötigen Anträge rechtzeitig zu stellen, um diese finanzielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.