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Stop! BaFin-Warnungen

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Hans (CC0), Pixabay

intertradeworldwide.com: Unerlaubtes Aktienangebot

Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist bekannt geworden, dass sich ein Anbieter unter der Bezeichnung „Intertrade Worldwide Business SL“ mit angeblichem Sitz in Spanien an Anlegerinnen und Anleger in Deutschland wendet, um ihnen unter anderem den Erwerb von Aktien anzubieten.

Der Inhalt auf der Website intertradeworldwide.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass unerlaubt Bankgeschäfte beziehungsweise Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Die BaFin macht gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) darauf aufmerksam, dass die Intertrade Worldwide Business SL keine Erlaubnis hat, in Deutschland Angebote zum Kauf von Aktien zu unterbreiten, sonstige Finanzdienstleistungen zu erbringen oder Bankgeschäfte zu betreiben.

In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar; in einigen Fällen existieren die angebotenen Aktien noch nicht einmal.

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florence.capital und florenceapital.at: BaFin ermittelt gegen Florence Capital Advisor Group vel. Florence Family Office

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Florence Capital Advisor Group keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen agiert auch unter dem Namen Florence Family Office. Keines der beiden Unternehmen wird von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf den von den Unternehmen betriebenen Websites florence.capital und florenceapital.at sowie Informationen die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die beschriebenen Websites unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Eine Rechtsform oder ein Impressum lassen sich dort nicht finden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

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