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Staatsanwaltschaft Bremen

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Bremen

344 Js 42843/​22

Ermittlungsverfahren gegen Neli Obreshkova, wegen des Verdachts der Geldwäsche.

Wegen des Verdachts der Geldwäsche wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 13.09.2022 (92b Gs 1055/​22) gem. § 111e Abs. 1, Abs. 4, § 111j Abs. 1 StPO i.V.m. §§ 73, 73c StGB zur Sicherung der Einziehung des Wertes des Taterlangten ein Vermögensarrest in Höhe von 30.909,04 Euro angeordnet. Der Beschuldigten wird in diesem Zusammenhang vorgeworfen, Gelder aus Betrugstaten auf ihren Bankkonten mit der IBAN DE64 2905 0101 0083 3759 15 und DE28 1101 0101 5463 3853 09 angenommen und verwahrt zu haben. In Vollziehung des Arrests wurden Bankforderungen in Höhe von 14.068,65 Euro gepfändet, weshalb die vorläufig gesicherten Vermögenswerte nicht ausreichen, um alle Geschädigten zu befriedigen. Geschädigte werden gebeten, ihre Ansprüche gegenüber der Staatsanwaltschaft Bremen zum Aktenzeichen 344 Js 42843/​22 anzumelden und gegebenenfalls ihre Ansprüche parallel auch auf dem Zivilrechtswege durchzusetzen.

Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111l Abs. 4 StPO.

Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden.

 

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