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Staatsanwaltschaft Göttingen

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Staatsanwaltschaft Göttingen

Strafvollstreckungsverfahren gegen Matthias Hornung

Benachrichtigung gem. § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung (Aktenzeichen: 54 Js 32183/​17)

In einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Göttingen, Az. 54 Js 32183/​17 gegen Matthias Hornung – geb. am 30.03.1991 in Königs Wusterhausen – wegen Betruges in 26 Fällen, davon in 15 Fällen gewerbsmäßig, ist durch Urteil des Amtsgerichts Göttingen vom 07.03.2022 nach den von dem Gericht getroffenen Feststellungen aus den von dem Verurteilten begangenen Taten ein Anspruch auf Wertersatz für die Tatverletzten entstanden.

Oben genannte Person schloss im Zeitraum vom 19.08.2014 bis 19.09.2018 über das Internet Kauf- und Dienstleistungsverträge und stellte ihrem jeweils in Vorleistung tretenden Vertragspartner hierbei in Aussicht, dass sie die jeweils als Gegenleistung geschuldete Geldsumme leisten werden. Die durch die Geschädigten erbrachte Dienstleistung oder übersendete Ware nahm die o. g. Person in Anspruch bzw. behielt es für sich.

Dabei handelte es sich im Einzelnen um folgende Überweisungen:

1. „Goldaccount“ mit 3-Monats-Abo für die Nutzung der Plattform www.flirtpub.de unter Angabe eines falschen Namens („Detlef Fritzschka“) und der Kontonummer des Zeugen Voss am 21.05.2017; geschädigter Vertragspartner: Webmido GmbH; Schaden: 90,00 €

2. „Premiumaccount“ mit 3-Monats-Abo für die Nutzung der Plattform www.isnapfick.de unter Angabe eines falschen Namens („Hannes Firtzschka“) und der Kontonummer des Zeugen Voss am 11.04.2017; geschädigter Vertragspartner: dateyard AG; Schaden: 89,70 €

3. 12-monatige „Premiummitgliedschaft“ für die Nutzung der Internet-Plattform www.parship.de unter Angabe eines falschen Namens („Detlef Fritzschka“) und der Kontonummer des Zeugen Voss am 28.05.2017; geschädigter Vertragspartner: PE Digital GmbH; Schaden: 250,77 €

4. Tiefkühlware am 16.06.2017; geschädigter Vertragspartner: bofrost Dienstleistungs GmbH & Co. KG; Schaden: 154,01 €

5. Musikstreaming-Dienstleistungen am 19.06.2016 bis 29.09.2016; geschädigter Vertragspartner: Deezer S.A.; Schaden: 29,97 €

6. Parfüm und Duschgel am 19.05.2016; geschädigter Vertragspartner: Parfümerie Douglas GmbH; Schaden: 102,87 €

7. Mobilfunkdienstleistungen am 07.02.2017; geschädigter Vertragsparter: Drillisch Online AG; Schaden: 241,73 €

8. Sex-Spielzeug und Zubehör am 21.04.2017; geschädigter Vertragspartner: Triple A Sales GmbH; Schaden: 69,95 €

9. Sex-Spielzeug und Zubehör am 22.04.2017; geschädigter Vertragspartner: Triple A Sales GmbH; Schaden: 33,96 €

10. Tiefkühlwaren am 14.12.2017; geschädigter Vertragspartner: Eismann Tiefkühl-Heimservice GmbH; Schaden: 194,55 €

11. Tiefkühlwaren am 14.12.2017; geschädigter Vertragspartner: Eismann Tiefkühl-Heimservice GmbH; Schaden: 195,90 €

12. Eintrittskarten „Stahlmann“ am 09.02.2017; geschädigter Vertragspartner: CTS Eventim AG & Co. KGaA; Schaden: 50,00 €

13. Versicherungsvertrag am 01.11.2017; geschädigter Vertragspartner: Hanse Merkur Speziale Krankenversicherung AG; Schaden: 10,00 €

14. Lindt-Schokolade am 12.09.2017; geschädigter Vertragspartner: metacrew group GmbH; Schaden: 86,70 €

15. SKY-Abonnement am 19.08.2014; geschädigter Vertragspartner: Sky Deutschland GmbH; Schaden: 819,11 €

16. SKY-Fernsehtechnik am 23.02.2016; geschädigter Vertragspartner: Sky Deutschland GmbH; Schaden: 564,38 €

17. SKY-Abonnement am 05.09.2017; geschädigter Vertragspartner: Sky Deutschland GmbH; Schaden: 704,42 €

18. Nahverkehrs-Abo am 07.01.2015; geschädigter Vertragspartner: Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen GmbH; Schaden: 165,38 €

19. Nahverkehrs-Abo am 21.04.2017; geschädigter Vertragspartner: Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen GmbH; Schaden: 212,88 €

20. waipu.tv-Internetfernsehen 18.02.2017; geschädigter Vertragspartner: Exaring AG; Schaden: 38,74 €

21. Tiernahrung am 29.10.2017; geschädigter Vertragspartner: zooplus AG; Schaden: 17,15 €

22. Tiernahrung am 01.11.2017; geschädigter Vertragspartner: zooplus AG; Schaden: 105,54 €

23. Tiernahrung am 04.11.2017; geschädigter Vertragspartner: zooplus AG; Schaden: 79,96 €

24. Skateboard „Hudora“ am 26.09.2017; geschädigter Vertragspartner: Andre Juric; Schaden: 40,00 €

25. Playstation 4 Pro mit acht Spielen am 01.11.2017; geschädigter Vertragspartner: Nebojsa Nikolic; Schaden: 320,00 €

26. Smartphone Samsung Galaxy S9 Plus am 22.03.2018; geschädigter Vertragspartner: Adriano Abazowski; Schaden: 500,00 €

Um dem Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von insgesamt 5.167,87 EUR gegen den Verurteilten angeordnet.

Die Geschädigten können binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Göttingen zu dem o. g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO). Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der eventuell beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates.

Es wird gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen, da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist. Der Staatsanwaltschaft ist es zudem nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Göttingen, den 10.10.2022

gez. Heiland, Rechtspflegerin

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