Start Justiz vorl. Sicherungsmaßnahmen STAATSANWALTSCHAFT CHEMNITZ

STAATSANWALTSCHAFT CHEMNITZ

139
qimono / Pixabay

STAATSANWALTSCHAFT CHEMNITZ

560 Js 24859/​17

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

verurteilte Person Saco Canaj
Entscheidung Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 17.03.2021, Az: 1 KLs 560 Js 24859/​17, rechtskräftig seit 25.03.2021
Einziehungsanordnung Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) in Höhe von 16.584,89 EUR

Nach der genannten Entscheidung könnte den hier unbekannten Erben der Frau Hildegard Adrian, verstorben am 18.07.2018 in Datteln, als Anspruchsinhabern aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Wohnungseinbruchsdiebstahl vom 10.09.2015

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten bislang Vermögenswerte gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um den hier unbekannten Erben der Frau Hildegard Adrian die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob sie ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an.

Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein