Start Allgemein Auxilium mit Alexander Knopf verliert Prozess vor dem LG Düsseldorf

Auxilium mit Alexander Knopf verliert Prozess vor dem LG Düsseldorf

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Daniel_B_photos (CC0), Pixabay

Das hatte sich Alexander Knopf vom Unternehmen Auxilium dann wohl auch anders vorgestellt, denn im ersten Prozess war er noch „Sieger“ geblieben und hatte einen kleinen Teilerfolg gegen uns errungen. Damals ging es um eine Einstweilige Verfügung gegen die Redaktion von diebewertung.de. Hier um eine Behauptung, die wir zum Thema „Agio“ veröffentlicht hatten.

Nun also das Urteil zu unseren Gunsten, so Thomas Bremer von diebewertung.de, aber natürlich hat auch Alexander Knopf nun noch die Möglichkeit, erneut in Berufung zu gehen. Das wird ihm sein äußerst brillanter Rechtsanwalt Dr. Lucas Brost von der Kanzlei BrostClassen, dann möglicherweise sogar raten, denn er will ja auch Geld verdienen.

Wir haben bis zum heutigen Tage nicht verstanden, warum man überhaupt wegen solch eines Vorgangs vor Gericht gezogen ist, aber jeder kann natürlich in Deutschland versuchen, sein Recht einzuklagen, auch Alexander Knopf aus Berlin vom Unternehmen Auxilium.

Vielleicht hat Alexander Knopf aber einfach nur das Suchergebnis bei Google gestört, nur, mit Verlaub Herr Knopf, darauf haben wir keinen Einfluss.

Nun werden wir, begründet aus diesem Urteil des Landgerichtes Düsseldorf, weitere juristische Maßnahmen gegen Alexander Knopf prüfen und ggf. einleiten, denn natürlich schauen wir uns jetzt noch einmal genauer an, wie es zum ersten Urteil überhaupt kommen konnte.

Ob Sie mit der Kanzlei BrostClassen wirklich einen „Hit“ gelandet haben bei der rechtlichen Vertretung, das muss Herr Knopf sicherlich selber entscheiden. Wir haben da eine ganz klare Meinung dazu.

Update 12.06.2023:  Nach dem eingelegten Rechtsmittel der Auxilium haben sich die Parteien in der Sache mit Hilfe des OLG Köln verständigt und den Streit hinsichtlich der monierten Aussage beigelegt. Sie wird nicht erneut veröffentlicht.

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