Amtsgericht Kerpen
47 VRJs 47/21 – 30.08.2022
Herrn
Max-Fridolin Frey
Balatonstr. 1
10319 Berlin
Sehr geehrter Herr Frey,
in der Jugendstrafvollstreckungssache
Ohlsen
ist Malte Ohlsen durch Urteil vom 30.08.2021 wegen Betrugs verurteilt worden. Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist Ihnen aus den begangenen Taten ein Anspruch auf Wertersatz dessen entstanden, was der Verurteilte zu Unrecht erlangt hat.
Um dem Verurteilten das aus der Straftat zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 1.576,99 € angeordnet. Es wird versucht diesen Betrag im Rahmen der Strafvollstreckung einzuziehen.
Der zu Ihren Gunsten festgestellte Schaden beträgt 170,00 €.
Gemäß § 459i Abs. 1, Abs. 2 StPO benachrichtige ich Sie hiermit über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung.
Zur Geltendmachung des Anspruchs auf Wertersatz muss dieser binnen 6 Monaten ab Zustellung dieses Schreibens angemeldet werden.
Dem Gericht ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen.
Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Vitt, Rechtspflegerin