Start Justiz vorl. Sicherungsmaßnahmen Generalstaatsanwaltschaft Bamberg – Zentralstelle Cybercrime Bayern

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg – Zentralstelle Cybercrime Bayern

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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
– Zentralstelle Cybercrime Bayern –

Vollstreckungsverfahren gegen Matthias Jeric

Benachrichtigung gemäß § 459 i StPO über die
Rechtskraft einer Einziehungsentscheidung sowie
Information der Opfer dieser Straftat über deren Rechte

520 VRs 380/​19

Nach der Entscheidung des Landgerichts Bamberg vom 30.01.2020, Az: 33 KLs 520 Js 380/​19, rechtskräftig seit 30.01.2020, wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 91.069,54 EUR angeordnet

Nach der genannten Entscheidung könnte Verletzten aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Betrug in 247 tatmehrheitlichen Fällen in Tatmehrheit mit versuchtem Betrug in 58 tatmehrheitlichen Fällen in Tatmehrheit mit Beihilfe zum Betrug

Diese Mitteilung erfolgt, um die Möglichkeit zu eröffnen, Rechte auf Entschädigung bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg geltend machen zu können.

Zur Geltendmachung bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei möglich (§ 459k Abs. 1 StPO).

Werden Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend gemacht, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, wird gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

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