Start Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Verursachung übermäßigen Lärms auch dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann, wenn dieser durch eine technisch einwandfreie und zugelassene Abgasanlage emittiert wird (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urt. v. 24.06.2022, 971 OWi 241 Js-OWi 26773/22). club, auction, law