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Staatsanwaltschaft Berlin

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Staatsanwaltschaft Berlin

Az.: 247 AR 389/​21 = 247 Js 106/​21 V

Durch das Amtsgericht Tiergarten ist am 13.12.2021 gegen Angi Paola Lizcano Amaya ein Beschluss ergangen, da sie am 06.03.2021 bei der N26 Bank GmbH das Konto mit der IBAN DE02 1001 1001 2622 9993 79. Dabei legitimierte sie sich über IDNow durch Vorzeigen ihres kolumbianischen Reisepasses mit der Nummer AU536415 und gab als Anschrift die Dudweilerstraße 10 in 12683 Berlin und als ihre telefonische Erreichbarkeit die Nummer +4915902925396 an. Am 04.05.2021 kontaktierte die Donau-Iller-Bank eG die N26 Bank GmbH und teilte dieser mit, dass das Konto in Verbindung mit einem Warenbetrug /​ Fake-Shop steht. Nach Überprüfung der Kontoumsätze erstattete die N26 Bank GmbH noch am 04.05.2021 eine Geldwäscheverdachtsmeldung. Sie begründete diese damit, dass auf dem kürzlich eröffneten Konto hohe Gutschriften von Privatkonten eingingen, die nach dem Verwendungszweck aus dem Verkauf von Waren stammen könnten. Umsätze des alltäglichen Lebens sind auf dem Konto der verhältnismäßig jungen Kontoinhaberin nicht feststellbar. Die Gelder wurden zeitnah auf Konten in Deutschland, Großbritannien und Litauen weitergeleitet. Zudem erfolgten Barabhebungen in Bolivien.
Seit dem 24.03.2021 bis zum 04.05.2021 wurden dem Konto eine Vielzahl von Überweisungen in Höhe von insgesamt 44.577,81 Euro gutgeschrieben. Hiervon erfolgten zeitnah ausgehende Transaktionen in Höhe von insgesamt 34.334,98 Euro; am 03.05.2021 eine Zahlung auf das Konto IBAN GB30 REVO 0099 6919 2046 47 bei der Revolut Ltd. mit Sitz in London und am 04.05.2021 eine Überweisung in Höhe von 24.244,52 Euro auf das Konto IBAN L T30 3780 0000 6923 8983 der Transactive Systems UAB in Vilnius/​Litauen. Tatgleich erfolgte eine Barabhebung über 1.107 USD.
Die Überweisungen stammen von Personen, die Waren über den Internetshop „Technik Schnäppchen” bestellt haben. Es handelt sich dabei um den sogenannten Fakeshop www.technik-schnaeppchen-shop.de, zu dem im Internet in einschlägigen Verbraucherschutzseiten bereits Warnmeldungen existieren. Ermittlungen zu diesem Shop ergaben, dass der Shop sich im Impressum der Internetseite www.technikschnaeppchen-shop.de die Firma Technik Schnäppchen GmbH mit Sitz im Rotenhäuser Damm 5, 21107 Hamburg, ausweist. Unter dieser Anschrift befindet sich ein Mehrfamilienhaus. Die Gesellschaft ist unter der Anschrift nicht auffindbar. Die Internetdomain bietet keine erfolgversprechenden Ermittlungsansätze zur Identifizierung der handelnden Personen. Erfahrungsgemäß verwenden die Täter bei der Einrichtung frei erfundene Personalien oder Echtpersonalien unbeteiligter Personen. Die genutzte Email-Adresse kundenservice@technik-schnaeppchen-shop.de wurde über einen kostenfreien Mailanbieter, sog. Freemailer, angemeldet, der die bei der Anmeldung genutzten Daten nicht verifiziert.
Nach alledem diente das von der Betroffenen eröffnete Konto allein dazu, es unbekannten Tätern für den Empfang von Erlösen aus Warenbetrugstaten zur Verfügung zu stellen und die eingehenden Gelder an diese weiterzuleiten.
Das Ermittlungsverfahren gegen die Betroffene Lizcano Amaya wurde am 14. Juni 2021 gemäߧ 154f StPO vorläufig eingestellt, da sie unbekannten Aufenthalts ist. Durch die auf der Grundlage des Beschlusses des Amtsgerichts Tiergarten vom 27.05.2021 erfolgten Kontopfändung konnte noch ein Guthaben in Höhe von 9.373,83 Euro gesichert werden. Es handelt sich um das aus den gewerbsmäßigen Betrugstaten unmittelbar auf dem Konto noch vorhandene Guthaben. Der gesicherte Betrag unterliegt nach §§ 73, 73c StGB der Einziehung.
Der Beschluss ist seit dem 13.01.2022 rechtskräftig. In dieser Entscheidung wurde ausgesprochen: Die Einziehung des Auszahlungsanspruchs der Betroffenen gegenüber der N26 Bank GmbH in Höhe von 9.373,83 Euro aus der Kontoverbindung IBAN DE02 1001 1001 2622 9993 79.
Es besteht bei mehreren Geschädigten ein Anspruch auf Rückübertragung oder Herausgabe, § 459h StPO.
Dieser Anspruch auf Rückübertragung/​Herausgabe kann innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Berlin angemeldet werden, § 459j Abs. 1 StPO:
Sofern der Anspruch auf Rückübertragung/​Herausgabe bei der Staatsanwaltschaft Berlin binnen der o. g. Frist angemeldet wird, kann eine Rückübertragung/​Herausgabe an die (den) Verletzte(n) nur dann erfolgen, wenn sich der Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt, anderenfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459k Abs. 2 StPO.
Auch unabhängig von der o. g. Frist kann der Anspruch auf Rückübertragung/​Herausgabe b. d. Staatsanwaltschaft Berlin angemeldet werden. In diesen Fällen wird auf die Vorschriften der §§ 704, 794 ZPO und §§ 111j Abs. 5, 4591 Abs. 1 S. 1 StPO verwiesen.
Eine ausführliche Belehrung erfolgt nach Anmeldung des/​der Verletzten. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass ein(e) Rechtsnachfolger(in) des/​der Verletzten (z. Bsp. bei Erbschaft) an seine/​ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, einen o. g. Antrag zu stellen.
Der/​Die Verletzte möge sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Berlin, Turmstraße 91, 10559 Berlin zum Aktenzeichen 247 AR 389/​21 schriftlich in Verbindung setzen.

 

1 Kommentar

  1. Über diese Bank wurde ich um 120.000,- € betrogen.
    über meine Bank nach TRANSACTIVE SYSTEMS UAB
    Anlagebetrug Bitcion
    Infos:
    Betrugs-Dezernat Kripo-Ludwigshfen K4

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