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Staatsanwaltschaft Stuttgart

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Staatsanwaltschaft Stuttgart

Az. der StA Stuttgart: 191 AR RVA 380/​22

Durch Strafbefehl des Amtsgerichts Stuttgart Bad-Cannstatt vom 15.12.2020, rechtskräftig seit 01.01.2021, Az: 33 Cs 33 Js 78942/​20 , wurde die Einziehung folgender Gegenstände, die der Verurteilte Vasile Nicolae Gioni Trifan von unbekannten Verletzten erlangte, angeordnet:

Fahrrad Mountainbike Carver

Sachverhalt:
Der Verurteilte nahm zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt am 19.07.2020 kurz vor 23:58 Uhr an einem nicht mehr genau feststellbaren Ort, vermutlich auf der Marktstraße in 70372 Stuttgart, das dort stehende oder liegende, nicht abgesperrte fremde Fahrrad Mountainbike Carver an sich, um es für sich zu behalten und es in der Folgezeit zu benutzen.

Der/​Die bislang unbekannte Verletzte hat einen Anspruch auf Rückübertragung oder Herausgabe des eingezogenen Gegenstandes, § 459h Abs. 1 StPO. Dieser Anspruch ist innerhalb von sieben Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft anzumelden, § 459j Abs. 1 StPO. Zudem bedarf es der Zulassung durch das Gericht, da sich die Anspruchsberechtigung des unbekannten Verletzten nicht ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt, § 459j Abs. 2 StPO.

Daneben kann der Anspruch auf Rückübertragung oder Herausgabe auch unter Vorlage eines Endurteils im Sinne des § 704 ZPO oder eines anderen Vollstreckungstitels im Sinne des § 794 ZPO, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, ohne Wahrung einer Frist bei der Staatsanwaltschaft angemeldet werden, § 111j Abs. 5 StPO.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass der Rechtnachfolger des Verletzten (z. B. bei Erbschaft, gesetzlichem Forderungsübergang auf den Versicherer, Forderungsabtretung) an dessen Stelle tritt und berechtigt ist, den o. g. Antrag zu stellen und die Rückübertragung oder Herausgabe des Gegenstandes an sich zu verlangen.

Der/​Die Verletzte möge sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Neckarstr. 145, 70190 Stuttgart, unter Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich in Verbindung setzen.

 

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