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Staatsanwaltschaft Karlsruhe

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Karlsruhe

Benachrichtigung der Verletzten über die Möglichkeit der Rückübertragung
von Gegenständen und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459 j StPO)

713 VA 620 Js 43227/​16

Mit Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 01.07.2020 –5 KLs 620 Js 43227/​17- wurde u.a. die Einziehung von 1834 gebrauchten einzelne Fahrzeugteile, die sich 88 entwendeten Fahrzeugen zuordnen ließen, angeordnet.

Die Bauteile entstammen insgesamt 88 in Europa und in den USA entwendeten Fahrzeugen und folgenden Fahrzeugen:

a)

Mercedes-Benz G 63 AMG, WDB4632721x229223, Erstzulassung 29.09.2014

b)

Mercedes-Benz GL350 Coupe, WDC2923241A10816, Auslieferung 08.02.2018

c)

Mercedes-Benz S600, WDD2221351A389117, Produktionsjahr 2015

d)

Mercedes-Benz S400, WDD2221351A389117, Erstzulassung 11.01.2018

e)

Range Rover, SALGA2JFGA266705, verkauft am 21.12.2015.

Nach den strafrechtlichen Ermittlungen können noch unbekannte Verletzte gegen die Einziehungsbetroffenen einen Entschädigungsanspruch haben.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Rückübertragung geltend machen zu können.

Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu dem Aktenzeichen 713 VA 620 Js 43227/​16 an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei (§ 459 k StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer – des Verwertungserlöses.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459 j Abs.5 StPO).

Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht (mehr) Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diese oder den Erwerber weiter.

 

gez.Samorei
Rechtspflegerin

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