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Staatsanwaltschaft Gera

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Staatsanwaltschaft Gera

831 Js 15809/​19

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet,

gegen

Unbekannt ALIASPERSON Marco Gobina, geb. am 02.04.1993, Markt 15, 48465 Schüttdorf
Entscheidung Beschluss des Amtsgerichts Altenburg vom 12.03.2020, Az: 831 Js 15809/​19, rechtskräftig seit 02.04.2020
Einziehungsanordnung Selbständige Einziehungsentscheidung (§§ 435 ff. stopp)

Konkret eingezogen wurden folgende Gelder:
2.982,63 €.

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Verletzter aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) die Herausgabe der eingezogenen Gegenstände zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der unbekannt gebliebene Einziehungsbeteiligte unter den Aliasdaten Marco Gobina, geb. am 02.04.1993, Markt 15, 48465 Schüttdorf, eröffnete am 28.01.2016 ein Privatgirokonto mit der Nummer 4908910 bei der Deutschen Skatbank als Zweigniederlassung der VR Bank Altenburger Land e.G. Das Konto nutzte der Einziehungsbeteiligte für Erlöse aus Internetverkäufen. Im Zeitraum zwischen dem 17.02.2016 und dem 11.03.2016 sind verschiedene Geldeingänge von Geschädigten zu verzeichnen, insgesamt 8.727,93 €.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Herausgabe bei der Staatsanwaltschaft Gera geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Gera melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos oder mit anliegendem Rückantwortschreiben möglich und kostenfrei (§ 459j Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer des eingezogenen Gegenstandes.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen unter: https:/​/​staatsanwaltschaften.thueringen.de/​media/​tmmjv_​staatsanwaltschaft/​Themen/​Geschaedigte/​geschaedigtenmitteilung_​einziehung-von-tatertraegen.pdf

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

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